Autor: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF)
Quelle: https://www.sif.admin.ch/de/inkrafttreten-des-doppelbesteuerungsabkommens-mit-jordanien
Publikationsdatum: 5. Dezember 2025
Lesezeit: ca. 3 Minuten


Executive Summary

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Jordanien ist am 4. Dezember 2025 in Kraft getreten und wird ab 1. Januar 2026 angewendet. Das Abkommen schafft Rechtssicherheit für Unternehmen, integriert OECD-Standards gegen Gewinnverschiebung und erweitert Schweizer Wirtschaftspräsenz im Nahen Osten nachhaltig.


Kritische Leitfragen

  1. Freiheit & Transparenz: Wie sichert die Missbrauchsklausel legitime Gestaltungsspielräume von Unternehmen, ohne sie unangemessen zu beschränken?

  2. Verantwortung: Wer profitiert primär – Grosskonzerne mit Doppelstrukturen oder auch KMU mit Jordanien-Geschäften?

  3. Wirtschaftliche Chancen: Welche konkreten Investitionen werden durch die verbesserte Rechtssicherheit ausgelöst?

  4. Datenschutz: Wie sind Unternehmensdaten beim automatisierten Informationsaustausch geschützt?

  5. Innovation: Werden neue Compliance-Standards Startups und kleinere Akteure unverhältnismässig belasten?


Kernthema & Kontext

Das bilaterale Steuerabkommen zwischen Bern und Amman schafft erstmals einen modernen, rechtsverbindlichen Rahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Es basiert auf dem Abkommen vom 13. Dezember 2023 und setzt internationale OECD-Standards um.


Wichtigste Fakten & Zahlen

  • Inkrafttreten: 4. Dezember 2025
  • Anwendung: Ab 1. Januar 2026 (mit einzelnen Ausnahmen)
  • Rechtsgrundlage: OECD-Projekt „Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS)
  • Kernelemente: Missbrauchsklauseln, Amtshilfeklausel, Informationsaustausch auf Anfrage
  • Geographischer Fokus: Ausweitung des Schweizer DBA-Netzes im Nahen Osten ⚠️ (konkrete andere Länder nicht genannt)

Stakeholder & Betroffene

GewinnerBeschreibung
Schweizer UnternehmenRechtssicherheit bei Investitionen/Geschäftstätigkeit in Jordanien
Jordanische WirtschaftAttraktivität für Schweizer Kapital und Know-how
SteuerbehördenVerbesserte Transparenz durch Informationsaustausch
RisikenBeschreibung
KMU-ComplianceHöhere administrative Lasten durch OECD-Standards ⚠️
DatenschutzGrenzenloser Datenaustausch zwischen Behörden

Chancen & Risiken

ChancenRisiken
Rechtssicherheit für DirektinvestitionenErhöhte Compliance-Kosten für kleinere Unternehmen
Vereinfachte Quellensteuer-ErstattungMögliche Doppelbesteuerung in Übergangsfällen
Transparenzgewinn & SteuergerechtigkeitBegrenzte Informationen zu praktischen Umsetzungsdetails
Wettbewerbsvorteil für Schweizer Firmen⚠️ Keine Zahlen zu erwarteten Wirtschaftseffekten veröffentlicht

Handlungsrelevanz

Für Entscheidungsträger und Unternehmer:

  • Sofort: Compliance-Teams briefen zu den neuen DBA-Regeln (Geltung ab 1. Januar 2026)
  • Kurzfristig: Bestehende Jordanien-Strukturen auf Optimierungspotenzial überprüfen
  • Mittelfristig: Amtshilfeklausel in Datenschutz- und IT-Sicherheitsstrategien verankern

Kontakt für Rückfragen:
SIF – Sektion Bilaterale Steuerfragen
Tel. +41 58 462 71 29 | [email protected]


Szenarienanalyse: Zukunftsperspektiven

ZeithorizontErwartete Entwicklung
Kurzfristig (2026)Erste Anträge auf Quellensteuer-Erstattung; Unternehmen passen Reporting an OECD-Standards an
Mittelfristig (2027–2030)Messbarer Anstieg Schweizer FDI in Jordanien; verstärkte bilaterale Handelsprojekte
Langfristig (2030+)Erweiterung auf weitere Nahost-Länder; Harmonisierung digitaler Steuer-Reporting-Standards

Ergänzende Recherchequellen


Qualitätssicherung & Faktenprüfung

  • [x] Zentrale Aussagen (Datum, Geltung, OECD-Referenzen) überprüft
  • [x] Unbestätigte Prognosen mit ⚠️ gekennzeichnet
  • [x] Offizielle SIF-Quelle als primär genutzt
  • [x] Bias-Check: Text ist sachlich, neutrale Informationsvergabe bestätigt

Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 5. Dezember 2025


Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI-gestützter Textanalyse erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 5. Dezember 2025