Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 13. März 2026 die Vernehmlassung zur Verordnung über elektronische Kommunikation in Justiz- und Verwaltungsverfahren (VEKJ) eröffnet. Die Verordnung regelt den Aufbau und Betrieb einer digitalen Kommunikationsplattform für den elektronischen Rechtsverkehr auf Bundesebene. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 22. Juni 2026 und soll die Digitalisierung aller Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren des Bundes ermöglichen.

Personen

Keine Einzelpersonen namentlich genannt.

Themen

  • Digitalisierung Justiz
  • E-Government
  • Föderale Zusammenarbeit
  • Rechtsverkehr
  • Verwaltungsverfahren

Clarus Lead

Der Bundesrat schafft die regulatorische Grundlage für eine einheitliche digitale Plattform im Rechtsverkehr. Die Verordnung VEKJ regelt zentrale Aspekte wie Kostenverteilung zwischen Bund und Kantonen, Benutzeridentifikation und zulässige Dokumentformate. Für Entscheidungsträger in Justiz und Verwaltung bedeutet dies ein Meilenstein der Digitalisierungsstrategie – mit klaren Implementierungsvorgaben bis Mitte 2026.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Schweiz digitalisiert ihren Justizapparat: Künftig sollen Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren des Bundes vollständig über eine zentrale digitale Plattform abgewickelt werden. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über Plattformen für elektronische Kommunikation (BEKJ), dessen erster Teil bereits am 1. Oktober 2025 in Kraft trat. Die jetzt zur Vernehmlassung vorliegende Verordnung konkretisiert die Umsetzung.

Die VEKJ adressiert vier kritische Implementierungsfragen: Erstens die Kostenteilung zwischen Bund und Kantonen – ein föderales Kernthema. Zweitens die Authentifizierung von Nutzern, um Datenschutz und Rechtsicherheit zu gewährleisten. Drittens die technischen Standards für Dokumentübermittlung. Viertens die organisatorische Struktur: Der Bund und mindestens 18 Kantone gründen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, deren Gründungsarbeiten bereits laufen. Die Vernehmlassung bis 22. Juni 2026 gibt Stakeholdern Zeit, Bedenken und Optimierungsvorschläge einzubringen.

Kernaussagen

  • Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Verordnung für digitale Justiz-Kommunikationsplattform (bis 22. Juni 2026)
  • Plattform soll alle Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren des Bundes digitalisieren
  • Verordnung regelt Kostenverteilung, Nutzer-Authentifikation und Dokumentformate
  • Öffentlich-rechtliche Körperschaft (Bund + mind. 18 Kantone) wird gegründet; Arbeiten laufen
  • Erstes Gesetzesteil (BEKJ) bereits seit 1. Oktober 2025 in Kraft

Kritische Fragen

  1. Datenqualität & Validierung: Welche technischen Standards und Sicherheitszertifizierungen sind in der VEKJ für die Plattform-Infrastruktur vorgesehen, und wie wird deren Einhaltung überprüft?

  2. Interessenkonflikte & Anreize: Wie wird sichergestellt, dass die Kostenverteilung zwischen Bund und Kantonen fair ist und kleinere Kantone nicht benachteiligt werden?

  3. Kausalität & Alternativen: Warum wurde eine zentrale Plattform gewählt statt dezentraler kantonaler Lösungen mit Schnittstellen? Welche Szenarien wurden evaluiert?

  4. Umsetzbarkeit & Risiken: Welche Übergangsfristen gelten für bestehende Verfahren, und wie werden Kompatibilitätsprobleme mit älteren Systemen gehandhabt?

  5. Evidenz: Wie wird der Erfolg der Digitalisierung gemessen (z. B. Verfahrensdauer, Kostenersparnis, Nutzer-Akzeptanz)?

  6. Föderale Koordination: Welche Anreize oder Verpflichtungen gibt es für Kantone, sich der öffentlich-rechtlichen Körperschaft anzuschliessen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Medienmitteilung des Bundesrats – Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/igA6sjbhp77C

Verifizierungsstatus: ✓ 13.03.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 13.03.2026