Kurzfassung
Forschende aus WSL, Universität Bern und Eawag haben erstmals eine umfassende Datenbank zu Restwasserbestimmungen bei Wasserkraftanlagen erstellt. Die Simulationen zeigen: Die zusätzliche Produktionsminderung durch Neukonzessionierungen bis 2050 beträgt nur knapp 2 % der Produktionserwartung – deutlich weniger als die 12 % Minderung, die 1992 beim GSchG-Abstimmungsbüchlein prognostiziert wurde. Die Befürchtungen der Politik vor massiven Stromverlusten erweisen sich damit als übertrieben.
Personen
- Tobias Wechsler (WSL/INRAE)
- Bettina Schaefli (Universität Bern)
Themen
- Wasserkraftproduktion und Gewässerschutz
- Restwasserbestimmungen (GSchG)
- Energiewende und Stromversorgung
- Neukonzessionierungen bis 2050
Clarus Lead
Eine neue Restwasser-Datenbank erfasst erstmals systematisch 252 grössere Wasserkraftanlagen (≥3 MW) mit ihren rechtlichen, hydrologischen und technischen Attributen. Die Forschenden analysieren damit belastbar, wie sehr Restwasserbestimmungen die Stromproduktion reduzieren. Das Ergebnis entschärft eine zentrale politische Debatte: Statt der befürchteten massiven Verluste bei anstehenden Neukonzessionierungen rechnen die Simulationen nur mit knapp 2 % Minderung bis 2050. Diese Zahlen erlauben es, die Diskussion zwischen Energiewende und Gewässerschutz zu versachlichen.
Detaillierte Zusammenfassung
Seit der Verankerung von Restwasserbestimmungen in der Bundesverfassung (1975, heute Art. 76) besteht ein grundsätzlicher Zielkonflikt: Wie viel Wasser muss in den Gewässern fliessen, um die Ökologie zu schützen – und wie viel kann für Stromproduktion genutzt werden? Bisherige Schätzungen zum Produktionsverlust waren widersprüchlich und beruhten auf unvollständigen Daten. Besonders problematisch: Es war nirgends öffentlich einsehbar, welche Restwassermengen konkret verfügt wurden.
Das Forschungsteam im Rahmen des ETH-Programms SPEED2ZERO hat diese Lücke geschlossen. Die Datenbank erfasst 252 Anlagen (160 Lauf-, 75 Speicher-, 16 Pumpspeicher-, 1 Umwälzkraftwerk) mit zusammen 31'540 GWh erwarteter Jahresproduktion – gut 84 % der gesamten Wasserkraftproduktion. Erstmals wurden hydrologische Abflusszeitreihen aus den Einzugsgebieten berücksichtigt, um Nutzwasser, Restwasser und Überlauf realistisch zu modellieren.
Die Simulation für 217 Anlagen mit aktuell festgelegten Restwassermengen ergibt eine jährliche Produktionsminderung von 1113 GWh (rund 3 % der Inland-Produktion). Entscheidend für die politische Debatte: Bei strikter Anwendung der Restwasserbestimmungen für Neukonzessionierungen bis 2050 resultiert eine zusätzliche Minderung von nur 484–725 GWh – das sind weniger als 2 % der Produktionserwartung 2050. Selbst bei erhöhten Restwasserabgaben durch Interessenabwägung (saisonal gestaffelt) beträgt die Gesamtminderung 2050 nur rund 4,5 %.
Dies steht in starkem Kontrast zu den 1992 prognostizierten 12 % Minderung. Die Schweizer Wasserkraftproduktion ist seit 1992 durch Neu- und Ausbauten sowie technische Verbesserungen um über 4000 GWh gestiegen – ein Ausgleich, der bei der aktuellen Debatte oft übersehen wird.
Kernaussagen
- Die bisherigen Schätzungen zu Produktionsverlusten durch Restwasserbestimmungen waren deutlich zu hoch und basierten auf unzureichenden Daten.
- Neukonzessionierungen bis 2050 führen zu einer zusätzlichen Produktionsminderung von knapp 2 %, nicht zu den befürchteten massiven Stromverlusten.
- Die neue Datenbank ermöglicht eine versachlichte Debatte zwischen Energiewende und Gewässerschutz mit verlässlichen Zahlen.
- Seit 1992 ist die Wasserkraftproduktion trotz Restwasserbestimmungen um über 4000 GWh gestiegen.
- Knapp 70 % der Produktionsminderung entfällt auf das Winterhalbjahr – relevant für die Stromversorgungssicherheit.
Kritische Fragen
Datenqualität & Vollständigkeit: Die Datenbank erfasst 252 Anlagen ≥3 MW, deckt aber nur 84 % der Wasserkraftproduktion ab. Wie repräsentativ sind die Ergebnisse für kleinere Anlagen, und welche Datenquellen wurden für die 35 Anlagen ohne ausreichende Angaben verwendet?
Methodische Robustheit: Wie sensitiv sind die Simulationen gegenüber Annahmen zu Abflusszeitreihen und hydrologischen Szenarien? Wurden Klimawandeleffekte auf Abflussmengen berücksichtigt, die bis 2050 relevant sein könnten?
Interessenkonflikte bei Interessenabwägung: Artikel 33 GSchG ermöglicht Erhöhungen der Restwassermengen durch Interessenabwägung. Wie häufig wird dies in der Praxis angewendet, und basiert die Prognose auf realistischen Annahmen oder optimistischen Szenarien?
Kausalität & Vergleichbarkeit: Die 1992er-Prognose von 12 % Minderung wird mit der 2026er-Prognose von 4,5 % verglichen. Sind die Annahmen und Systemgrenzen vergleichbar, oder hat sich die Berechnungsmethodik grundlegend geändert, was einen direkten Vergleich verfälscht?
Umsetzungsrisiken: Die Simulation setzt strikte Anwendung von Art. 31 GSchG voraus. Wie hoch ist das Risiko, dass Ausnahmeregelungen in der Praxis zu höheren Produktionsverlusten führen als modelliert?
Externe Effekte: Die Analyse konzentriert sich auf Stromproduktion. Wurden Kosten-Nutzen-Effekte für Gewässerökologie, Fischbestände oder Tourismus quantifiziert, um eine vollständige Entscheidungsgrundlage zu bieten?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Medienmitteilung: Datenbasierte Restwasserberechnungen – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/tpvhsSquch8BoKfHc0tnJ (24. Februar 2026)
Ergänzende Quellen:
- WSL, Universität Bern, Eawag – Restwasser-Datenbank (SPEED2ZERO-Projekt)
- Gewässerschutzgesetz (GSchG) – Art. 31, 33, 76 BV
Verifizierungsstatus: ✓ 24. Februar 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 24. Februar 2026