Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 15. April 2026 eine Vernehmlassung zur Verschärfung der Lex Koller eröffnet (Frist: 15. Juli 2026). Drittstaatsangehörige sollen künftig beim Kauf von Hauptwohnungen eine Bewilligung benötigen und Immobilien beim Wegzug innert zwei Jahren verkaufen müssen. Der Kauf von Ferienwohnungen durch Ausländer wird eingeschränkt, ebenso der Erwerb von Geschäftsimmobilien für reine Kapitalanlagen. Zusätzlich sollen Ausländer von börsenkotierten Anteilen an Wohnimmobiliengesellschaften ausgeschlossen werden.
Personen
- EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) (federführend)
Themen
- Wohnungsmarkt Schweiz
- Ausländischer Grundstückerwerb
- Lex Koller (BewG)
- Wohnraum-Knappheit
Clarus Lead
Die Verschärfung der Lex Koller adressiert die angespannte Wohnmarktlage und reagiert auf die abgelehnte Nachhaltigkeitsinitiative vom Januar 2025. Sie signalisiert, dass der Bundesrat Wohnraum stärker als nationale Ressource schützen will – mit direkten Konsequenzen für internationale Investoren und EU/EFTA-Bürger, die bisher privilegiert waren. Die Massnahmen zielen auf drei Hebel: Bewilligungspflicht für Drittstaatsangehörige, Reduktion von Spekulationsobjekten und Schliessung von Kapitalanlage-Schlupflöchern.
Detaillierte Zusammenfassung
Die geplante Revision unterscheidet klar zwischen Drittstaatsangehörigen (ausserhalb EU/EFTA) und anderen Käufern. Für Hauptwohnungen wird eine Bewilligungspflicht eingeführt; wer die Schweiz verlässt, muss die Immobilie innerhalb von zwei Jahren verkaufen. Dies schliesst eine Lücke bei langfristigen Auslandsinvestitionen.
Bei Geschäftsimmobilien bleibt der Eigengebrauch (z. B. für Betriebsstätten) unbegrenzt erlaubt. Verboten werden sollen jedoch reine Kapitalanlagen – Vermietung oder Verpachtung durch Ausländer. Ferienwohnungen unterliegen künftig strengeren Kontingentregeln: Jeder Verkauf zwischen zwei Ausländern belastet das kantonale Kontingent neu (bisher nicht der Fall). Die Kantone erhalten zudem reduzierte Jahresquoten.
Ein weiteres Verbot betrifft börsenkotierte Anteile an Wohnimmobiliengesellschaften sowie Fondsanteile – eine Reaktion auf indirekte Immobilieneigentümerschaft durch Ausländer. Die Massnahmen werden als Rückbesinnung auf den Lex-Koller-Zweck (Schutz von Wohnraum) interpretiert und sind Teil der Begleitmassnahmen zur Initiative-Ablehnung.
Kernaussagen
- Drittstaatsangehörige benötigen künftig Bewilligung für Hauptwohnungskauf und müssen beim Wegzug verkaufen
- Ferienwohnungs-Kontingente werden reduziert; jeder Ausländer-zu-Ausländer-Verkauf zählt neu auf die Quote
- Geschäftsimmobilien für reine Kapitalanlage (Vermietung) werden für Ausländer untersagt
- Börsenkotierte Wohnimmobilien-Anteile sollen Ausländern verboten werden
- Vernehmlassung läuft bis 15. Juli 2026; Massnahmen sind Teil der Reaktion auf abgelehnte Nachhaltigkeitsinitiative
Kritische Fragen
Evidenz: Welche Daten belegen, dass ausländischer Grundstückerwerb die Wohnraum-Knappheit verschärft? Wie gross ist der Anteil ausländischer Käufer am Gesamtmarkt?
Kausalität: Sind steigende Wohnungspreise primär auf Auslandsinvestitionen zurückzuführen, oder spielen Zuwanderung, Neubauquoten und Spekulation durch Inländer eine grössere Rolle?
Umsetzbarkeit: Wie werden Verkäufe von Ferienwohnungen zwischen Ausländern kontrolliert und sanktioniert? Welche administrativen Kosten entstehen durch die neuen Bewilligungspflichten?
Interessenskonflikte: Profitieren Kantone mit hohen Bewilligungskontingenten von der Reduktion, oder entstehen Einnahmeverluste durch weniger Transaktionen?
Alternativen: Würden Neubauförderung oder Mietpreisregulierung die Wohnraum-Knappheit effektiver adressieren als Kaufbeschränkungen?
Nebenwirkungen: Wie wirkt sich die Regel (Verkauf innert 2 Jahren) auf Immobilienpreise und Mietmarkt aus? Droht eine Flutwelle von Verkäufen?
Geltungsbereich: Warum bleiben EU/EFTA-Bürger privilegiert? Sind Diskriminierungsrisiken rechtlich geklärt?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesrat – Medienmitteilung: Bundesrat will den Grundstückerwerb für Personen im Ausland weiter beschränken (15.04.2026) – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/4mzivVX5Ko4dpap06YtuI
Verifizierungsstatus: ✓ 15.04.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 15.04.2026