Kurzfassung

Der Schweizer Bundesrat hat am 13. Mai 2026 eine Vernehmlassung zu zwei Verordnungsrevisionen eröffnet. Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) wird ergänzt, um Fahrzeugleasing-Anbieter zur Offenlegung von Finanzierungsbeiträgen zu verpflichten. Gleichzeitig wird die Kraftfahrzeugverordnung (KFZV) angepasst, um Mindestkündigungsfristen auf das Agenturmodell auszuweiten. Die Vernehmlassung läuft bis 3. September 2026.

Personen

  • Bundesrat (Kollektivorgan)

Themen

  • Konsumentenschutz
  • Automobilsektor
  • Regulierung und Transparenz
  • Verordnungsrevision

Clarus Lead

Die Reformen adressieren zwei zentrale Marktdefizite im Schweizer Automobilsektor: unvollständige Preistransparenz bei Leasingangeboten und asymmetrische Kündigungsschutzrechte zwischen Herstellern und Garagen im Agenturmodell. Beide Anpassungen basieren auf parlamentarischen Motionen und signalisieren verstärkte Konsumentenschutz-Prioritäten. Die Vernehmlassungsfrist bis September 2026 eröffnet Stakeholdern ein Mitspracherecht vor der finalen Gesetzgebung.

Detaillierte Zusammenfassung

Die PBV-Ergänzung zielt darauf ab, Vergleichbarkeit von Leasingangeboten herzustellen. Künftig müssen Anbieter offenlegen und beziffern, wenn verbundene Gesellschaften oder Vertriebspartner Finanzierungsbeiträge leisten, die den Leasingpreis oder effektiven Jahreszins reduzieren. Dies ermöglicht Konsumentinnen und Konsumenten, Subventionierungsumfang transparent zu erkennen und Angebote verschiedener Anbieter sowie alternative Finanzierungsformen sachlich zu vergleichen. Die Massnahme setzt die Motion 22.4544 (Pfister) um.

Die KFZV-Anpassung betrifft das Agenturmodell, eine Direktvertriebsform, in der Fahrzeug-Anbieter ihre Fahrzeuge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch Garagen als Vermittler vertreiben. Neu erhalten Garagen in diesem Modell Anspruch auf die Mindestkündigungsfristen der KFZV – eine faktische Ausweitung des Kündigungsschutzes. Die Regelung setzt die Motion 22.3838 (Gugger) um.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat verpflichtet Fahrzeugleasing-Anbieter zur Offenlegung von Finanzierungsbeiträgen, um Konsumentenvergleichbarkeit zu erhöhen.
  • Mindestkündigungsfristen werden auf das Agenturmodell ausgeweitet und schützen damit Garagen besser.
  • Beide Revisionen basieren auf parlamentarischen Motionen und unterliegen einer öffentlichen Vernehmlassung bis 3. September 2026.

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Welche Daten belegen, dass fehlende Offenlegung von Finanzierungsbeiträgen tatsächlich zu suboptimalen Konsumentenentscheidungen führt? Gibt es empirische Vergleichsstudien?

  2. Interessenkonflikte: Wie werden Hersteller und Garagen in der Vernehmlassung eingebunden, und besteht das Risiko gegensätzlicher Positionen, die Implementierung verzögern?

  3. Kausalität: Ist unklar, ob die Kündigungsfrist-Ausweitung auf Agenturmodelle tatsächlich zu besseren Marktbedingungen für Garagen führt, oder ob andere Faktoren (Marktkonzentration, Herstellermacht) dominanter sind?

  4. Umsetzbarkeit: Wie werden Finanzierungsbeiträge konkret abgegrenzt und beziffert, wenn verbundene Gesellschaften mehrere Finanzierungsinstrumente nutzen (Rabatte, Subventionen, Kreditvergünstigungen)?

  5. Nebenwirkungen: Könnten erhöhte Transparenzanforderungen kleine Leasinganbieter überproportional belasten und Marktkonzentration fördern?

  6. Durchsetzung: Welche Sanktionen gelten bei Nicht-Offenlegung, und wie wird Compliance überwacht?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: [Bundesrat verbessert Transparenz bei Fahrzeugleasing und Agenturverträgen] – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/TfePz1WKWp_lqpys246HR

Verifizierungsstatus: ✓ 13.05.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 13.05.2026