Kurzfassung
Der Bundesrat will das Prinzip der einmaligen Datenerhebung («Once Only») gesetzlich im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankern. Damit sollen Gesundheitsdaten künftig von den Behörden nur noch einmal erhoben werden, statt sie wiederholt bei Leistungserbringern abzufordern. Die Reform reduziert administrativen Aufwand, verbessert die Datenqualität und optimiert den Datenzugang für Kantone, Versicherer, Spitäler und Gerichte.
Personen
- Bundesrat (kollektiv)
Themen
- Gesundheitsdatenverwaltung
- Krankenversicherungsgesetz (KVG)
- Administrative Effizienz
- Digitale Transformation
Clarus Lead
Der Bundesrat hat am 18. Februar 2026 eine Botschaft an das Parlament überwiesen, die das «Once Only»-Prinzip im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankern soll. Kern der Initiative: Gesundheitsdaten werden künftig verwaltungsseitig nur noch einmalig erfasst und nicht mehrfach bei Leistungserbringern angefordert. Diese Massnahme senkt die administrative Last für Spitäler, Ärzte und Versicherer erheblich und schafft gleichzeitig eine zentralere Datenverwaltung.
Detaillierte Zusammenfassung
Die geplante KVG-Anpassung zielt darauf ab, die fragmentierte Datenerfassung im Schweizer Gesundheitswesen zu vereinheitlichen. Bislang müssen Leistungserbringer identische Informationen an verschiedene Behörden, Versicherer und Gerichte übermitteln – ein Prozess, der Ressourcen verschlingt und Fehlerquellen schafft. Das «Once Only»-Prinzip soll diesen Wildwuchs beenden: Daten werden zentral erfasst und bei Bedarf für legitimierte Zwecke weitergeleitet.
Die Vorteile sind vielfältig. Für Kantone, Versicherer, Spitäler und Gerichte entsteht ein verlässlicher, konsistenter Datenzugang. Die Datenqualität steigt, weil Erfassungsfehler durch mehrfache Eingaben entfallen. Administrativ entlastet dies insbesondere kleinere Leistungserbringer, die heute erhebliche Ressourcen für redundante Meldungen aufwenden müssen. Die Botschaft des Bundesrats bildet nun die Grundlage für die parlamentarische Debatte zur Gesetzesänderung.
Kernaussagen
- «Once Only»-Prinzip wird gesetzlich im KVG verankert; Gesundheitsdaten sollen künftig nur einmalig erhoben werden
- Administrativer Mehrwert: Reduktion redundanter Datenerfassungen bei Leistungserbringern
- Datenqualität verbessert sich durch Vermeidung von Erfassungsfehlern bei Mehrfachmeldungen
- Zentraler Datenzugang für Kantone, Versicherer, Spitäler und Gerichte wird optimiert
- Parlamentarischer Prozess startet mit Botschaft des Bundesrats vom 18. Februar 2026
Kritische Fragen
Evidenz & Datenqualität: Auf welchen Studien oder Pilotprojekten basiert die Annahme, dass das «Once Only»-Prinzip die Datenqualität nachweislich erhöht? Wurden Fehlerquoten vor und nach ähnlichen Implementierungen gemessen?
Datenschutz & Interessenskonflikte: Wie wird sichergestellt, dass die zentrale Datenverwaltung nicht zu unkontrolliertem Datenzugriff durch Behörden oder Versicherer führt? Welche neuen Kontrollmechanismen sind vorgesehen?
Umsetzungsrisiken & Kausalität: Ist garantiert, dass eine blosse gesetzliche Verankerung zur tatsächlichen technischen Umsetzung führt? Welche Infrastruktur-Investitionen und Koordinationsmechanismen zwischen Kantonen und Bund sind erforderlich?
Alternative Szenarien: Warum wurde nicht ein dezentrales Modell mit verbesserten Schnittstellenstandards erwogen, das Datenschutz stärker wahrt?
Nebenwirkungen & Übergangsphasen: Welche Kosten entstehen für Leistungserbringer, um ihre IT-Systeme an das neue Modell anzupassen? Wie lange ist die Übergangsfrist?
Interessenskonflikte: Profitieren bestimmte Akteure (z. B. grosse Versicherer oder Spitäler) überproportional von der Zentralisierung? Wurden Interessenskonflikte offengelegt?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Medienmitteilung des Bundesrats: «Bundesrat will Prinzip der einmaligen Datenerhebung im KVG gesetzlich verankern» – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/YWAEnR2GhKY8Bz-f4ke9l
Verifizierungsstatus: ✓ 18. Februar 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 18. Februar 2026