Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen» verabschiedet. Statt die Initiative zu unterstützen, lehnt er sie ab und will ihre Anliegen durch ein neues Rahmengesetz und Anpassungen in der Invalidenversicherung umsetzen. Das Paket soll schneller und konkreter Inklusion fördern als die geforderten Verfassungsänderungen.
Personen
- Keine spezifischen Personen genannt
Themen
- Behindertenrechte und Inklusion
- Invalidenversicherung (IV)
- UN-Behindertenrechtskonvention
- Wohnform und Selbstbestimmung
- Hilfsmittelversorgung
Clarus Lead
Der Bundesrat lehnt die Inklusions-Initiative ab, will aber ihre Kernanliegen durch einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe umsetzen. Das Massnahmenpaket umfasst ein neues Bundesgesetz zur Förderung der Inklusion sowie Teilrevisionen der Invalidenversicherung. Für Entscheider in Behörden, Sozialversicherungen und Behindertenorganisationen bedeutet dies: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird verbindlich, ohne dass die Verfassung geändert werden muss.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Initiative fordert rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, insbesondere bei der freien Wahl der Wohnform und des Wohnorts. Der Bundesrat unterstützt diese Ziele, hält aber die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen für nicht zielführend. Sein Gegenvorschlag soll die Anliegen rascher und konkreter umsetzen.
Das neue Rahmengesetz zur Förderung der Inklusion wird einen programmatischen Rahmen für die kohärente Umsetzung der UN-BRK bieten. Vorgesehen sind eine nationale Strategie, ein Aktionsplan unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen, sowie Grundsätze für den Lebensbereich Wohnen. Menschen mit Behinderungen in Institutionen sollen grösstmögliche Wahlfreiheit erhalten. Der Entwurf lässt sich auf weitere Lebensbereiche ausweiten.
Die Anpassungen in der Invalidenversicherung fokussieren auf drei Punkte: Die IV soll aktiver auf die Preisgestaltung von Hilfsmitteln Einfluss nehmen, um Menschen besseren Zugang zu modernen Prothesen und technischen Hilfen zu ermöglichen. Der Zugang zum Assistenzbeitrag für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit wird vereinfacht. Pilotversuche zur Förderung des selbstbestimmten Lebens erhalten eine gesetzliche Grundlage.
Ein unabhängiges Monitoring zur Überwachung der UN-BRK-Umsetzung wird eingeführt – eine völkerrechtliche Verpflichtung, die die Schweiz erfüllt. Diese Aufgabe übernimmt die schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) durch Anpassungen im Bundesgesetz über Menschenrechte.
Kernaussagen
- Der Bundesrat lehnt die Inklusions-Initiative ab, will aber ihre Ziele durch Gesetzesänderungen erreichen
- Ein neues Inklusionsgesetz schafft einen verbindlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
- Massnahmen in der Invalidenversicherung verbessern den Zugang zu modernen Hilfsmitteln und zum Assistenzbeitrag
- Unabhängiges Monitoring durch die SMRI überwacht die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen
- Das Massnahmenpaket wird parallel mit einer Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes behandelt
Kritische Fragen
Effektivität der Gegenvorschlag-Strategie: Wie wird sichergestellt, dass der legislative Weg schneller und konkreter umsetzt als die verfassungsrechtliche Initiative? Welche Zeiträume sind für die Gesetzgebung realistisch?
Geltungsbereich und Umsetzung: Der Geltungsbereich wurde nach der Vernehmlassung ausgeweitet. Wie werden alle Menschen mit Behinderungen erfasst, wenn die Finanzierung und Kantonskompetenzen unterschiedlich sind?
Monitoring und Durchsetzung: Welche Sanktionsmechanismen hat die SMRI bei Nichtumsetzung der UN-BRK? Wie werden ihre Empfehlungen verbindlich gemacht?
Finanzierungslücke: Der Text nennt keine Kostenfolgen für die IV-Anpassungen und das neue Rahmengesetz. Wie werden diese Massnahmen finanziert?
Wahlfreiheit in Institutionen: Wie wird die Wahlfreiheit in Wohnformen praktisch umgesetzt, wenn Kantone und private Institutionen unterschiedliche Standards haben?
Assistenzbeitrag-Vereinfachung: Was bedeutet konkret «vereinfachter Zugang» für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit? Welche Hürden werden abgebaut?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Inklusions-Initiative: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag – news.admin.ch, 25. Februar 2026
Verifizierungsstatus: ✓ 25. Februar 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 25. Februar 2026