Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 eine Änderungsvorlage zum Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) zur Vernehmlassung freigegeben. Die Revision zielt auf verstärkte Bekämpfung von Schwarzarbeit und Missbrauchstatbeständen ab. Kernmassnahmen sind der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen kantonalen Behörden und ein direktes Einsichtsrecht in Verkehrszulassungsdaten für Kontrollen. Zusätzlich wird eine Lücke im Transparenzgesetz vom September 2025 geschlossen. Die Vernehmlassung läuft bis 16. Oktober 2026.

Personen

  • Bundesrat (Institution; kollektive Entscheidungsträger)

Themen

  • Schwarzarbeit
  • Behördenzusammenarbeit
  • Transparenzgesetzgebung

Clarus Lead

Die Revision reagiert auf wachsenden Handlungsdruck: Die Motion Candinas forderte explizit mehr Missbrauchsbekämpfungsinstrumente, und das neue Transparenzgesetz offenbarte regulatorische Lücken. Für Kantone und Bundesämter bedeutet die Reform operative Erleichterungen – insbesondere der Zugriff auf Fahrzeugdaten ermöglicht schnellere Identifikationen auf Baustellen. Die Massnahmen signalisieren, dass der Bund Schwarzarbeit als systematisches Problem behandelt, das koordinierte Durchsetzung erfordert.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Vorlage adressiert drei konkrete Handlungsfelder. Erstens wird die horizontale Zusammenarbeit zwischen kantonalen Kontrollorganen und den Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern institutionalisiert – eine Reaktion auf fragmentierte Vollzugsstrukturen. Zweitens erhalten mit der BGSA-Kontrolle beauftragte Behörden direktes Einsichtsrecht in das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen. Dies vereinfacht die Überprüfung von Arbeitgebern und -nehmern bei Feldkontrollen ausserhalb von Betriebsstätten, etwa auf Baustellen. Drittens wird eine Implementierungslücke des Transparenzgesetzes vom 26. September 2025 geschlossen: Durchführungsstellen dürfen künftig Differenzen an das Transparenzregister melden, wenn sie Versicherungsmissbrauch, Versicherungsbetrug oder Schwarzarbeit aufdecken. Diese Verknüpfung zwischen BGSA-Vollzug und Transparenzregister schafft ein kohärenteres Informationssystem für Missbrauchsprävention.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat schickt eine Revision des BGSA in die Vernehmlassung mit Fokus auf verstärkte Missbrauchsbekämpfung und kantonale Koordination.
  • Behörden erhalten direkten Zugriff auf Fahrzeugregisterdaten zur schnelleren Identifikation bei Feldkontrollen.
  • Das neue Transparenzgesetz wird nachgebessert, um Meldepflichten für Versicherungs- und Schwarzarbeitsmissbrauch zu verankern.

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Welche Daten zum Umfang und zu den Schadenskosten von Schwarzarbeit liegen dem Bundesrat vor, und wie quantifiziert die Vorlage den erwarteten Rückgang durch die Massnahmen?

  2. Datenschutz: Wie werden Datenschutzrisiken beim direkten Behördenzugriff auf das IVZ adressiert, und welche Kontrollmechanismen verhindern Missbrauch dieser Zugriffe?

  3. Koordination: Wie wird sichergestellt, dass kantonale Behörden tatsächlich zusammenarbeiten, wenn unterschiedliche Vollzugspriorisierungen und Ressourcenausstattungen bestehen?

  4. Transparenzgesetz-Integration: Inwiefern war die Lücke beim Transparenzgesetz vom September 2025 vorhersehbar, und warum wurde sie nicht im ursprünglichen Gesetzgebungsprozess geschlossen?

  5. Umsetzungskosten: Welche Investitionen in IT-Systeme und Schulung sind für Kantone erforderlich, und wie werden diese finanziert?

  6. Wirksamkeit: Gibt es Evaluationskriterien, um die Effektivität der erweiterten Zusammenarbeit und des IVZ-Zugriffs nach Inkrafttreten zu messen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesrat – Mitteilung zur Vernehmlassung BGSA-Revision (19.06.2026) – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/mC7vAaB5U5ch2WCjoUxBs

Verifizierungsstatus: ✓ 19.06.2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 19.06.2026