Kurzfassung
Der Schweizer Bundesrat hat am 27. Mai 2026 eine Revision der Bundespersonalverordnung beschlossen, die bereits früher verabschiedete Sparmassnahmen umsetzt. Die Änderungen umfassen eine Reduktion des Ferienanspruchs für Mitarbeitende ab 60 Jahren sowie eine Senkung der Treueprämien ab dem 20. Dienstjahr. Gleichzeitig werden Übergangsbestimmungen für das angepasste Lohnsystem festgeschrieben und administrative Vereinfachungen vorgenommen. Die meisten Regelungen treten ab 1. Juli 2026 in Kraft, während zentrale Sparmassnahmen ab 1. Januar 2027 gelten.
Personen
- Schweizer Bundesrat (Kollegialorgan; Entscheidungsträger)
Themen
- Bundespersonalrecht
- Entlastungspaket 2027
- Lohnsystem Bundesverwaltung
- Arbeitsmarktpolitik
Clarus Lead
Die Revision konkretisiert das im Juni 2025 beschlossene Entlastungspaket 2027 und signalisiert eine strukturelle Neuausrichtung der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin. Durch die Angleichung an Lohnsysteme anderer öffentlicher und privater Arbeitgeber positioniert sich der Bund im Wettbewerb um Fachkräfte neu – während gleichzeitig Sparmassnahmen die Betriebskosten senken sollen. Die Abschaffung der RAV-Meldepflicht deutet auf einen pragmatischen Kurswechsel hin: Der Bundesrat räumt ein, dass die seit 2015 geltende Regelung ihren Zweck verfehlt hat.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Bundespersonalverordnung wird in mehreren Dimensionen angepasst. Ferienanspruch: Mitarbeitende der Bundesverwaltung erhalten ab ihrem 60. Lebensjahr ab 2027 weniger Ferientage – zunächst einen Tag Kürzung (2027–2028), dann drei Tage ab 2029. Diese Regelung betrifft eine zentrale Leistung der Anstellungsbedingungen und trägt direkt zu den geplanten Einsparungen des Entlastungspakets bei. Treueprämien: Die Höhe wird ab dem 20. Dienstjahr von einem auf einen halben Monatslohn halbiert, was Langzeitbeschäftigte unmittelbar belastet.
Parallel dazu modernisiert der Bundesrat die Verwaltungsstrukturen. Die Aufhebung der Voranmeldepflicht bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) – eine Regelung von 2015 – wird damit begründet, dass sie zu Umsetzungsproblemen in Bewerbungsprozessen führt. Die Meldepflicht zum Inländervorrang bleibt bestehen. Zur Verbesserung der Attraktivität von Hochschulpraktika wird die Frist zwischen Studienabschluss und Praktikumsantritt von 12 auf 18 Monate verlängert. Weitere Anpassungen betreffen den Lohnanspruch von Mitarbeitenden der Militärverwaltung bei freiwilligem Dienst sowie eine Modernisierung des Vaterschaftsurlaubs gemäss der «Ehe für alle». Rechtliche Klarstellungen zur Entbindung vom Amtsgeheimnis runden die Reform ab.
Kernaussagen
- Der Bundesrat setzt Sparmassnahmen des Entlastungspakets 2027 durch Reduktion von Ferienanspruch und Treueprämien um
- Das Lohnsystem wird an andere Arbeitgeber angeglichen; administrative Hürden (RAV-Meldepflicht) werden abgebaut
- Gleichzeitig werden Praktika attraktiver gemacht und Familienrecht modernisiert
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Welche empirischen Daten belegen, dass die RAV-Meldepflicht seit 2015 „ihren Zweck verfehlt"? Wurden Bewerbungsprozesse systematisch analysiert?
Interessenkonflikte: Inwiefern stehen die Sparmassnahmen (Ferienkürzung, Treueprämienreduktion) in Spannung zu dem erklärten Ziel, die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin attraktiver zu machen?
Kausalität: Führt die Verlängerung der Praktikumsfrist von 12 auf 18 Monate tatsächlich zu höherer Attraktivität, oder gibt es alternative Erklärungen für mangelnde Bewerbungen?
Umsetzbarkeit: Wie werden die gestaffelten Ferienkürzungen (1 Tag 2027–2028, dann 3 Tage ab 2029) kommuniziert und bei älteren Mitarbeitenden aufgenommen?
Nebenwirkungen: Könnte die Halbierung der Treueprämien ab dem 20. Dienstjahr zu erhöhter Fluktuation erfahrener Fachkräfte führen?
Konsistenz: Wie konsistent ist die Modernisierung des Vaterschaftsurlaubs mit den gleichzeitigen Sparzielen?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Staatsbesuch Polen – Letzte Konferenzen des Bundesrates – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/GuBukjoZILV2IIfrAMoZK
Verifizierungsstatus: ✓ 27.05.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 27.05.2026