Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 eine Änderung der Verordnung über die Förderung erneuerbarer Energien (EnFV) genehmigt. Grund ist ein neues Berechnungsmodell für Ausgleichsenergiepreise, das Swissgrid seit 1. Januar 2026 nutzt. Das Bewirtschaftungsentgelt – eine Entschädigung für rund 1000 Stromerzeuger mit Einspeisevergütung (KEV) – muss dadurch neu ausgestaltet werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Personen
- Bundesrat (kollektiv; Beschlussorgan)
Themen
- Erneuerbare Energien
- Strommarktregulation
- Swissgrid-Systemwechsel
Clarus Lead
Die Anpassung behebt ein praktisches Problem: Seit Swissgrid Anfang 2026 sein Preissystem umgestellt hat, konnte der variable Anteil des Bewirtschaftungsentgelts nicht mehr ausbezahlt werden. Die Revision stellt die Förderlogik wieder her und entspricht einer Kernforderung aus der Vernehmlassung, die den variablen Anteil für alle erneuerbaren Energietechnologien – nicht nur Photovoltaik – forderte. Damit wird die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Quellen wieder rentabel für kleine und mittlere Anlagenbetreiber.
Detaillierte Zusammenfassung
Das Bewirtschaftungsentgelt kompensiert Mehrkosten, die Stromerzeuger durch den Direktverkauf am Markt tragen. Es besteht aus zwei Komponenten: einem fixen Anteil (unabhängig von Marktpreisen) und einem variablen Anteil (abhängig von Ausgleichsenergiekosten). Beide werden aus dem Netzzuschlagsfonds bezahlt, der von Stromkundinnen und -kunden finanziert wird.
Die neue Berechnungsmethode gilt einheitlich für alle erneuerbaren Technologien: Photovoltaik, Biomasse, Windenergie und Wasserkraft. Pronovo, die Vollzugsstelle für diese Regelung, wird wie bisher das Entgelt berechnen, publizieren und auszahlen. Der technologiespezifische variable Anteil für das erste Halbjahr 2026 wird im dritten Quartal 2026 von Pronovo ausbezahlt.
Kernaussagen
- Bundesrat genehmigt Verordnungsänderung (EnFV) zur Anpassung des Bewirtschaftungsentgelts
- Neue Swissgrid-Berechnungsmethode erfordert Umgestaltung des variablen Entgeltanteils
- Rund 1000 KEV-Anlagenbetreiber profitieren von der Wiederaufnahme variabler Ausgleichszahlungen
- Einheitliche Regelung für alle erneuerbaren Energietechnologien ab 1. Juli 2026
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Wie wurde die Höhe des neuen variablen Entgeltanteils kalibriert – basiert sie auf historischen Durchschnittswerten oder aktuellen Marktpreisen?
Interessenkonflikte: Welche Stakeholder (Swissgrid, Pronovo, Stromkunden, Anlagenbetreiber) wurden in der Vernehmlassung gehört, und gab es abweichende Positionen zur Ausgestaltung?
Kausalität: Inwiefern ist die Verzögerung bei der Auszahlung (Ausgleich erst Q3 2026 für H1 2026) eine technische Notwendigkeit oder ein administratives Verzögerungsrisiko?
Umsetzbarkeit: Wie wird sichergestellt, dass Pronovo die neue Berechnungsmethode fehlerfrei implementiert, und welche Kontrollmechanismen existieren?
Nebenwirkungen: Könnte die einheitliche Regelung für alle Technologien unbeabsichtigte Anreize setzen (z. B. Verschiebung zwischen Photovoltaik und anderen Quellen)?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: [Staatsbesuch Polen – Bundesrat passt Bewirtschaftungsentgelt an] – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/f8oQO4V_ZNaFp80oaZ9Ye
Ergänzende Ressourcen:
- Pronovo AG: Berichte und Publikationen – https://pronovo.ch/de/services/berichte/
Verifizierungsstatus: ✓ 27.05.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 27.05.2026