Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 15. April 2026 die Vernehmlassung für eine Modernisierung des Publikationsgesetzes (PublG) eröffnet. Die Reform soll die amtlichen Veröffentlichungen an aktuelle technologische und gesellschaftliche Bedingungen anpassen. Kernpunkt ist die Abschaffung der Pflicht zur Produktion und zum Vertrieb gedruckter Periodika wie der Amtlichen Sammlung (AS) und des Bundesblattes (BBl). Gleichzeitig sollen Print-On-Demand-Sonderdrucke weiterhin möglich bleiben. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis 15. Juli 2026. Zusätzlich sollen Kriterien für Verweispublikationen präzisiert werden, um deren Nachteile (mangelnde Maschinenlesbarkeit, fehlende Benutzerfreundlichkeit) zu reduzieren.
Personen
- Bundesrat (kollektiv; Exekutive)
Themen
- Digitalisierung der Verwaltung
- Publikationsrecht und Rechtssicherheit
- Föderale Gesetzgebung
- Zugang zum Recht
Clarus Lead
Die Reform reagiert auf einen faktischen Wandel, der bereits 2016 vollzogen wurde: Seit zehn Jahren ist die digitale Fassung rechtsverbindlich, während Papierausgaben nur noch aus Tradition produziert werden. Der Schritt modernisiert nicht nur die Kostenstruktur, sondern signalisiert eine grundsätzliche Neuausrichtung der Rechtskommunikation vom Massenmedium Print zur digitalen Primärquelle. Für Rechtsuchende und Behörden bedeutet dies eine Vereinfachung des Zugangs zum Recht über die Publikationsplattform Fedlex, während die Abschaffung von Druckpflichten erhebliche Einsparungen ermöglicht.
Detaillierte Zusammenfassung
Das Bundesrecht wird heute fast ausschliesslich online über Fedlex konsultiert. Diese Realität steht im Kontrast zu gesetzlichen Verpflichtungen, die noch auf eine Zeit verweisen, als gedruckte Periodika das primäre Informationsmedium waren. Die geplante Gesetzesänderung beseitigt diese Diskrepanz durch die Streichung von Mindestauflagenregelungen und Vertriebspflichten für AS und BBl.
Parallel zur Digitalisierungsstrategie sollen Verweispublikationen stärker reguliert werden. Diese Publikationsform – bei der Behörden nur auf externe Inhalte verlinken, statt diese vollständig zu veröffentlichen – weist erhebliche Mängel auf. Fehlende Maschinenlesbarkeit erschwert automatisierte Rechtsdatenbank-Abfragen; mangelnde Benutzerfreundlichkeit erhöht die Hürden für Rechtssuchende. Durch die Festlegung abschliessender Kriterien im Gesetz sollen solche Verweispublikationen nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein, während substanzielle Rechtsakte vollständig in AS oder BBl veröffentlicht werden müssen.
Kernaussagen
- Der Bundesrat schafft gesetzliche Druckpflichten ab, die technologisch überholt sind; digitale Publikation wird zur Norm.
- Print-On-Demand bleibt für Nischennachfrage erhalten, ohne Massenproduktion zu erzwingen.
- Verweispublikationen werden durch gesetzliche Kriterien begrenzt, um Rechtssicherheit und Zugang zum Recht zu gewährleisten.
Kritische Fragen
Datenqualität/Quellenvalidität: Welche empirischen Daten belegen die „nicht unerhebliche Nachfrage" nach Print-On-Demand-Exemplaren? Wurden Nutzungsstatistiken oder Marktanalysen durchgeführt?
Interessenkonflikte/Anreize: Profitieren Druckereien oder Distributoren von der Beibehaltung von POD-Optionen? Wer trägt die Kosten für POD-Bestellungen – Bund oder Besteller?
Kausalität/Alternativen: Ist die Abschaffung von Druckpflichten zwingend notwendig, oder könnte ein gradueller Übergang (z. B. Reduktion statt Abschaffung) ähnliche Einsparungen erzielen?
Umsetzbarkeit/Risiken: Wie wird sichergestellt, dass Fedlex bei technischen Ausfällen oder Cyberangriffen weiterhin als verlässliche Rechtsquelle fungiert? Gibt es Backup-Szenarien?
Verweispublikationen – Kontrollmechanismen: Wer überprüft die Einhaltung der neuen Kriterien für Verweispublikationen? Welche Sanktionen drohen bei Verstössen?
Zugang zum Recht – Digitale Kluft: Wie wird der Zugang für Bevölkerungsgruppen ohne stabilen Internetanschluss oder digitale Kompetenzen gewährleistet?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesrat – Publikationsrecht modernisieren – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/Fc5BPHwYfmTaIpFkJ6zca
Verifizierungsstatus: ✓ 15.04.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 15.04.2026