Kurzfassung

Der Schweizer Bundesrat beschloss am 5. Juni 2026 eine grundlegende Revision der Verordnung über Gebühren im Statistikbereich. Die Neuregelung fasst alle gebührenpflichtigen statistischen Dienstleistungen der Bundesorgane in einer einzigen Verordnung zusammen und vereinfacht damit die Gebührenregeln. Künftig dürfen vom Bund veröffentlichte statistische Daten unter Quellenangabe kostenlos genutzt und weiterverbreitet werden. Die Revision tritt am 15. Juli 2026 in Kraft.

Personen

  • Bundesrat (kollektiv)

Themen

  • Statistikpolitik
  • Open Government Data
  • Verwaltungsmodernisierung

Clarus Lead

Die Revision signalisiert einen Paradigmenwechsel in der Schweizer Datenpolitik: Der Staat öffnet seine statistischen Informationen für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung ohne Genehmigungshürden. Dies entspricht internationalen Standards für Open Government Data und schafft wirtschaftliche Chancen für Forschung, Medien und private Unternehmen. Gleichzeitig stabilisiert die Tarifvereinfachung die Finanzierung des Bundesamtes für Statistik durch feste, transparente Gebühren für spezialisierte Dienstleistungen.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Revision reagiert auf strukturelle Veränderungen im Statistikmarkt: Der Rückgang von Printpublikationen wird durch steigende Nachfrage nach Datenverknüpfungen für Forschungszwecke kompensiert. Der Bundesrat hat daher die Liste gebührenpflichtiger Dienstleistungen aktualisiert und ein einheitliches Tarifsystem etabliert. Jede Dienstleistung unterliegt nun einem fixen Tarif, was Transparenz schafft und Kostenplanungen für Nutzer vereinfacht.

Zentral ist die Abschaffung der Bewilligungspflicht und Entschädigungsregelungen für kommerzielle Nutzung statistischer Ergebnisse. Künftig können Personen und Unternehmen – etwa Medienunternehmen oder Datenanalytiker – Tabellen des Bundesamtes für Statistik ohne vorherige Genehmigung übernehmen und veröffentlichen, solange sie die Quelle angeben. Diese Öffnung gilt auch für Daten aus den vom BFS verwalteten Registern (Betriebs- und Unternehmensregister BUR, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister GWR, UID-Register). Die Gebührenbestimmungen für diese Register sind nun ebenfalls in der einzigen Verordnung zusammengefasst.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat modernisiert die Gebührenregeln für statistische Dienstleistungen durch Konsolidierung in einer einzigen Verordnung
  • Feste Tarife und Quellenverweise auf bestehende Bundesvorschriften straffen die Regulierung
  • Abschaffung der Genehmigungspflicht für kommerzielle Datennutzung ermöglicht freie Weiterverbreitung unter Quellenangabe
  • Diese Änderung stärkt die Schweizer Open-Government-Data-Agenda und schafft wirtschaftliche Chancen

Kritische Fragen

  1. Evidenz/Datenqualität: Welche Analyse der Nachfragetrends (Rückgang Printpublikationen vs. steigende Datenverknüpfungen) liegt der Tarifrevision zugrunde, und wie wurden diese Entwicklungen quantifiziert?

  2. Interessenkonflikte: Wie werden die Einnahmeverluste aus entfallenen Genehmigungsgebühren kompensiert, und welche Kostenfestlegungen sichern die Finanzierungsstabilität des BFS?

  3. Kausalität/Alternativen: Warum wurde die Genehmigungspflicht vollständig abgeschafft statt eines gestuften Modells (z. B. Gebühren für kommerzielle Nutzung)? Welche Szenarien wurden evaluiert?

  4. Umsetzbarkeit: Wie werden Quellenangabepflichten kontrolliert und durchgesetzt, wenn Daten ohne Genehmigung verbreitet werden?

  5. Nebenwirkungen: Könnte die kostenlose kommerzielle Nutzung zu Missbrauch oder Datenmanipulation führen, und welche Schutzbestimmungen sind vorgesehen?

  6. Konsistenz: Wie harmonisiert diese Verordnung mit Datenschutz- und Urheberrechtsbestimmungen bei sensiblen Registerdaten (z. B. GWR mit Wohnungsadressen)?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesrat modernisiert Gebührenverordnung für Statistikdienstleistungen – news.admin.ch, 05.06.2026

Verifizierungsstatus: ✓ 05.06.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 05.06.2026