Kurzfassung

Der Bundesrat schlägt am 24. Juni 2026 Anpassungen des Jagdgesetzes vor, um zwei parlamentarische Motionen umzusetzen. Künftig sollen Wölfe, die einem Rudel angehören und wiederholt Nutztiere angreifen oder Menschen gefährden, ganzjährig abgeschossen werden dürfen – auch zwischen Februar und Mai sowie in eidgenössischen Jagdbanngebieten. Bislang besteht in diesen Zeiträumen und Schutzgebieten ein kompletter Schutz für Rudelmitglieder, ausser bei unmittelbar drohender Gefahr für Menschen. Die Vernehmlassung läuft bis 16. Oktober 2026.

Personen

  • Friedli (Motionär, Motion 25.3715)
  • Broulis (Motionär, Motion 25.3549)

Themen

  • Wolfsmanagement
  • Herdenschutz
  • Jagdgesetzgebung
  • Naturschutz

Clarus Lead

Die Lockerung reagiert auf eine regulatorische Blockade: Während Schafherden und Viehbestände in sensiblen Monaten und Schutzgebieten faktisch wehrlos sind, können Behörden Problemwölfe nicht eingreifen. Das Parlament hatte 2025 diese Situation als untragbar bewertet und den Bundesrat zum Handeln aufgefordert. Die Revision signalisiert eine Gewichtsverlagerung weg vom strikten Artenschutz hin zu einer pragmatischen Abwägung zwischen Wolfspräsenz und Nutztierinteressen – ein konfliktreiches Feld zwischen Naturschutzorganisationen und Landwirtschaftsverbänden.

Detaillierte Zusammenfassung

Das geltende Jagdgesetz schützt Wölfe, die Teil eines Rudels sind, zwischen 1. Februar und 31. Mai vollständig, da diese Periode der Fortpflanzung entspricht. Ausnahmen bestehen nur bei schwerer und unmittelbar drohender Gefahr für Menschen – nicht aber bei wiederholten Angriffen auf Nutztiere. Diese Regelung führt zu einer praktischen Handlungsunfähigkeit in Regionen mit etablierten Wolfsrudeln während der Frühjahrszeit, wenn Herden besonders vulnerabel sind. Parallel existiert in eidgenössischen Jagdbanngebieten ein absolutes Abschussverbot für Wölfe als geschützte Art, selbst wenn sie systematisch Herdenschutzmassnahmen umgehen.

Das Parlament hat diese Regelungslücke durch zwei Motionen adressiert: Motion 25.3715 (Friedli) fordert explizit Abschüsse in Jagdbanngebieten, Motion 25.3549 (Broulis) zielt auf Problemwölfe in Rudeln. Der Bundesrat setzt beide um, indem er den Abschuss ganzjährig ermöglicht, sofern nachgewiesen ist, dass ein Wolf wiederholt Schutzmassnahmen umgeht oder Menschen gefährdet. Die Änderung soll mit internationalen Konventionen zum Artenschutz vereinbar sein. Die Vernehmlassung startet am 24. Juni 2026 und endet am 16. Oktober 2026.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat schlägt eine ganzjährige Abschusserlaubnis für Problemwölfe vor, unabhängig von Fortpflanzungsschutz und Jagdbanngebieten.
  • Voraussetzung: wiederholtes Umgehen von Herdenschutzmassnahmen oder Gefährdung von Menschen.
  • Die Revision setzt zwei parlamentarische Motionen von 2025 um und wird als international konform bewertet.

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Welche Daten belegen, dass Herdenschutzmassnahmen in den betroffenen Regionen systematisch versagen? Sind Fallzahlen dokumentiert?

  2. Kausalität: Wird unterschieden zwischen Wölfen, die Massnahmen gezielt umgehen, und solchen, die auf unzureichend geschützte Herden treffen? Wie wird „wiederholter Angriff" definiert?

  3. Interessenskonflikte: Welche Stakeholder (Landwirtschaft, Naturschutzorganisationen, Kantone) wurden in die Vorbereitung einbezogen? Sind deren Positionen dokumentiert?

  4. Umsetzbarkeit: Wer trägt die Verantwortung für die Identifizierung und den Abschuss spezifischer Wölfe? Welche Fehlerquoten sind akzeptabel?

  5. Alternativen: Wurden intensivere Herdenschutzmassnahmen (Elektrozäune, Herdenschutzhunde) als Voraussetzung für Abschüsse erwogen?

  6. Internationale Konformität: Welche konkreten Konventionen werden zitiert? Gibt es Länder mit vergleichbaren Regelungen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesrat – Jagdgesetzrevision: Ganzjähriger Abschuss von Problemwölfen – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/JLjMDSuEm5UR9nY3tsnx3

Verifizierungsstatus: ✓ 24.06.2026

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Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 24.06.2026