Kurzfassung
Der Bundesrat verabschiedete am 15. April 2026 eine Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen. Der aktuelle Sondersatz von 3,8 Prozent ist bis Ende 2027 befristet. Das Parlament forderte via Motion die unbegrenzte Fortführung des Satzes. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung und verzichtet auf einen Zustimmungsantrag. Eine Verlängerung hätte jährliche Mindereinnahmen von rund 300 Millionen Franken zur Folge. Der Bundesrat begründet die Ablehnung mit der guten wirtschaftlichen Lage der Tourismusbranche.
Personen
- Bundesrat (Kollegialorgan; institutionelle Entscheidung)
Themen
- Mehrwertsteuer / Steuerpolitik
- Tourismus und Beherbergungswirtschaft
- Bundeshaushaltsfinanzierung
Clarus Lead
Der Entscheid signalisiert eine Kehrtwende in der Tourismussubventionierung: Während die Branche in den letzten Jahren Rekordzahlen erreichte, entzieht der Bundesrat die fiskalische Unterstützung. Die Befristung bis Ende 2035 bindet eine künftige Verlängerung an die parallele Debatte über die allgemeine Mehrwertsteuer-Erhebungskompetenz – eine strategische Verknüpfung, die Druck auf Reformdebatten ausübt. Für Hotellerie und Gastronomie entfällt damit die Planungssicherheit, die die ursprüngliche Motion forderte.
Detaillierte Zusammenfassung
Seit 1996 besitzt das Parlament verfassungsrechtlich die Kompetenz, für Beherbergungsleistungen einen Steuersatz zwischen dem reduzierten und dem Normalsatz festzulegen. Der derzeit geltende Sondersatz von 3,8 Prozent wurde als befristete Massnahme etabliert und läuft Ende 2027 aus. Die Parlamentarische Motion 24.3635 («MWST-Sondersatz Planungssicherheit für den Tourismus») forderte die unbegrenzte Verlängerung dieses Satzes.
Der Bundesrat führte eine Vernehmlassung durch und signalisiert nun Widerstand gegen eine dauerhafte Fortführung. Stattdessen schlägt er eine Befristung bis Ende 2035 vor – ein Kompromiss, der die Sondersatz-Debatte mit der Diskussion über die generelle Mehrwertsteuer-Erhebungskompetenz synchronisiert, die ebenfalls bis 2035 gilt. Damit wird eine Neuverhandlung in acht Jahren erzwungen. Der Bundesrat argumentiert, dass die Tourismusbranche wirtschaftlich robust genug ist, um auf gezielte Steuervergünstigungen zu verzichten. Die Kostenfolge einer Verlängerung wird auf jährlich rund 300 Millionen Franken Mindereinnahmen beziffert – ein erheblicher Posten im Bundesbudget.
Kernaussagen
- Der Bundesrat empfiehlt die parlamentarische Motion zur Ablehnung und verzichtet auf einen Zustimmungsantrag zur unbegrenzten Verlängerung des Sondersatzes.
- Der Sondersatz von 3,8 Prozent wird bis Ende 2035 befristet; eine Neuverhandlung ist dann mit der allgemeinen Mehrwertsteuer-Erhebungskompetenz gekoppelt.
- Jährliche Mindereinnahmen von rund 300 Millionen Franken werden durch die gute wirtschaftliche Lage der Beherbergungsbranche nicht mehr gerechtfertigt.
Kritische Fragen
Datenbasis: Auf welchen Indikatoren basiert die Aussage, dass die Beherbergungsbranche «Rekordzahlen» verzeichnet? Sind Übernachtungen, Umsätze oder Gewinne gemeint – und wie ist die regionale Verteilung?
Interessenkonflikte: Welche Vernehmlassungs-Rückmeldungen erhielt der Bundesrat von Hotellerie-Verbänden, Kantonen und Gemeinden, die vom Tourismus abhängen? Wurden diese vollständig berücksichtigt?
Kausalität: Ist belegt, dass der 3,8-Prozent-Satz tatsächlich zu den beobachteten Rekordzahlen beitrug, oder wären diese auch ohne Sondersatz eingetreten (z. B. durch internationale Nachfrage)?
Umsetzungsrisiken: Wie wirkt sich die Ankündigung einer Erhöhung 2028 auf Investitionen und Beschäftigung in der Branche aus? Sind Übergangsregelungen geplant?
Budgetlogik: Warum wird die Sondersatz-Verlängerung als «Subventionierung» charakterisiert, nicht als Wettbewerbsfähigkeitsinstrument im internationalen Vergleich?
Synchronisierung: Welche Chancen und Risiken entstehen durch die Kopplung mit der Mehrwertsteuer-Erhebungskompetenz-Debatte 2035?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: [Botschaft Mehrwertsteuer-Sondersatz Beherbergungen] – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/YeHeAeRjBLyDNc7n_u0ZD
Verifizierungsstatus: ✓ 15.04.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 15.04.2026