Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 22. April 2026 eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» genehmigt. Die Vereinbarung sichert den Kantonen Mitwirkungsrechte bei der Anwendung institutioneller EU-Elemente wie dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung. Sie wurde unter Vorbehalt der parlamentarischen Beratung genehmigt und regelt die Partizipation der Kantone analog zu deren Rolle bei Schengen/Dublin. Die Unterzeichnung erfolgt erst nach Abschluss der Parlamentsdebatten. Das Generalsekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ratifiziert die Vereinbarung anschliessend.

Personen

Themen

  • Schweiz-EU-Beziehungen
  • Föderalismus und Kantonsrechte
  • EU-Rechtsübernahme
  • Aussenpolitische Mitsprache

Clarus Lead

Die Vereinbarung adressiert ein langjähriges Anliegen der Kantone: eine stärkere Beteiligung an der Aussenpolitik bei der Regelung institutioneller EU-Fragen. Damit wird die föderale Struktur der Schweiz in den komplexen Bilaterale-III-Verhandlungen verankert. Kritisch ist die Bedingung der Ratifizierung: Substanzielle parlamentarische Änderungen am BGMK oder Beihilfeüberwachungsgesetz würden Neuverhandlungen mit den Kantonen erforderlich machen – ein Verzögerungsrisiko für das gesamte EU-Paket.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Vereinbarung konkretisiert die Partizipationsrechte der Kantone in drei Bereichen. Erstens können Kantone bei der Erarbeitung Schweizer Positionen (Decision Shaping) mitwirken, sofern ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen betroffen sind – etwa bei EU-Richtlinien mit kantonalen Umsetzungspflichten. Zweitens werden Kantone in Streitbeilegungsverfahren informiert und konsultiert, was ihre Handlungsfähigkeit bei Rechtsstreitigkeiten sichert. Drittens erhalten Kantone Vertreterposten in relevanten Gremien: in der Findungskommission zur Wahl der Beihilfekammer der Wettbewerbskommission (WEKO), in Gemischten Ausschüssen und im hochrangigen Dialog mit der EU.

Die Verhandlungen zwischen Bund und KdK-Generalsekretariat liefen von Ende Januar bis Anfang März 2026 und resultierten in materieller Einigung gemäss den Eckwerten des Bundesrates vom 15. Oktober 2025. Der bestehende Europadialog zwischen Bund und Kantonen bleibt unbeeinträchtigt. Entscheidend ist die Ratifizierungsklausel: Die KdK ratifiziert nur bei unverändertem Inhalt. Sollte das Parlament das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik (BGMK) oder den Entwurf des Beihilfeüberwachungsgesetzes (E-BHÜG) substanziell ändern, müssen Bund und Kantone neu verhandeln und erneute Genehmigungen einholen.

Kernaussagen

  • Kantone erhalten formalisierte Mitwirkungsrechte bei EU-Rechtsetzung und Streitbeilegung im Rahmen der Bilaterale III
  • Die Vereinbarung erfüllt ein langjähriges KdK-Anliegen zur Stärkung der kantonalen Aussenpolitikbeteiligung
  • Unterzeichnung erst nach parlamentarischer Beratung; substanzielle Gesetzesänderungen erfordern Neuverhandlungen

Kritische Fragen

  1. Evidenz/Quellenvalidität: Wie wird sichergestellt, dass die in der Vereinbarung definierten «wesentlichen Interessen» der Kantone objektiv bestimmt werden, und wer entscheidet im Streitfall über deren Vorliegen?

  2. Interessenkonflikte: Können einzelne Kantone durch ihre Vertreterposten in EU-Gremien (z. B. Beihilfekammer) Interessenskonflikte zwischen kantonalen und gesamtschweizerischen Positionen erzeugen?

  3. Kausalität/Alternativen: Inwiefern hätte eine schwächere Beteiligung der Kantone (z. B. nur Informationsrecht ohne Decision Shaping) die Akzeptanz der Bilaterale III durch die Kantone gefährdet?

  4. Umsetzbarkeit/Risiken: Welche zeitlichen und administrativen Verzögerungen entstehen durch die Konsultationspflicht der Kantone bei EU-Rechtsetzungsprozessen, die unter Zeitdruck stattfinden?

  5. Ratifizierungsrisiko: Wie wahrscheinlich ist es, dass das Parlament das BGMK oder E-BHÜG substanziell ändert, und wie lange würden Neuverhandlungen dauern?

  6. Kohärenz: Wie wird verhindert, dass kantonale Vertreter in EU-Gremien widersprüchliche Positionen vertreten, wenn Kantone unterschiedliche Interessen haben?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Vereinbarung Bund–Kantone zu Bilaterale III genehmigt – news.admin.ch, 22. April 2026

Verifizierungsstatus: ✓ 22.04.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 22.04.2026