Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 die kantonale Allgemeinverbindlicherklärung des Rahmenmietvertrags für die Waadt genehmigt. Der Vertrag tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und erlaubt Abweichungen von zwingenden Artikeln des Obligationenrechts in den Bereichen Untermiete, vorzeitige Rückgabe und Kaution. Der erneuerte Vertrag gilt für sechs Jahre bis 30. Juni 2032. Mieter- und Vermieterorganisationen hatten das Gesuch zur Erneuerung am 14. November 2025 eingereicht. Der Waadt-Vertrag ist derzeit der einzige allgemeinverbindlich erklärte Rahmenmietvertrag in der Schweiz.

Personen

  • Bundesrat (Kollegialorgan; Entscheidungsträger)

Themen

  • Mietrecht Schweiz
  • Rahmenmietverträge
  • Obligationenrecht
  • Kantonale Regulierung

Clarus Lead

Die Erneuerung des Waadt-Vertrags setzt einen sechsjährigen Rechtsrahmen für über 100'000 Mietverhältnisse fest und etabliert ein Modell, das Konfliktprävention durch kooperative Regelwerke zwischen Interessensgruppen demonstriert. Die Genehmigung unterstreicht die föderale Arbeitsteilung zwischen Kanton und Bund: Während der Kanton die Allgemeinverbindlicherklärung erlässt, prüft der Bund die Rechtskonformität von Abweichungen. Dieser Ansatz könnte Vorbildcharakter für andere Kantone haben, die ähnliche Rahmenmietverträge anstreben.

Detaillierte Zusammenfassung

Der Rahmenmietvertrag der Waadt konkretisiert gesetzliche Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung von Mietverhältnissen und trägt zur Vermeidung von Konflikten bei. Die Regelungen sind auf regionale Gegebenheiten abgestimmt und entstehen durch gemeinsame Verhandlungen zwischen Mieter- und Vermieterorganisationen.

Die Bewilligung von Abweichungen erfolgt in zwei Schritten: Am 22. April 2026 genehmigte der Bundesrat vorab die Abweichungen von zwingenden Bestimmungen für drei spezifische Artikel. Diese betreffen die Untermiete (Weitervermietung), die vorzeitige Rückgabe der Mietsache (Kündigung vor Vertragsende) sowie die Kaution (Sicherheitsleistung). Mit der Genehmigung der Allgemeinverbindlicherklärung am 19. Juni werden diese Regelungen verbindlich für alle Mietverhältnisse im Geltungsbereich des Kantons.

Der Vertrag wurde ursprünglich 1998 abgeschlossen und seither periodisch erneuert. Die Organisationen ASLOCA Vaud, USPI Vaud, CVI und SVIT Romandie reichten am 14. November 2025 ein gemeinsames Gesuch ein. Die Gültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre (1. Juli 2026 bis 30. Juni 2032).

Kernaussagen

  • Der Bundesrat genehmigte die Erneuerung des Waadt-Rahmenmietvertrags mit Geltung bis 2032
  • Drei spezifische Abweichungen vom Obligationenrecht sind zulässig: Untermiete, vorzeitige Rückgabe, Kaution
  • Das Verfahren erfordert separate Genehmigungen durch Kanton (Allgemeinverbindlicherklärung) und Bund (Abweichungen)
  • Der Waadt-Vertrag ist das einzige allgemeinverbindlich erklärte Rahmenmietwerk in der Schweiz

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Welche empirischen Daten belegen, dass der Rahmenmietvertrag seit 1998 tatsächlich Konflikte reduziert hat, und wie wird dieser Erfolg gemessen?

  2. Interessenkonflikte: Sind die vier unterzeichnenden Organisationen (ASLOCA, USPI, CVI, SVIT) paritätisch besetzt, oder dominiert eine Seite (Vermieter oder Mieter) die Verhandlungen?

  3. Kausalität: Inwiefern sind die drei genehmigten Abweichungen (Untermiete, vorzeitige Rückgabe, Kaution) notwendig, um Konflikte zu vermeiden – oder könnten diese auch durch obligationenrechtliche Änderungen gelöst werden?

  4. Umsetzbarkeit: Wie wird die Einhaltung des Rahmenmietvertrags durch Vermietende und Mietende kontrolliert, und welche Sanktionen drohen bei Verstössen?

  5. Vergleichbarkeit: Warum ist die Waadt der einzige Kanton mit allgemeinverbindlichem Rahmenmietvertrag – fehlt es anderen Kantonen an Kooperationswillen oder rechtlichen Voraussetzungen?

  6. Zeitrahmen: Wurde die sechsjährige Geltungsdauer (bis 2032) gewählt, um Stabilität zu schaffen, oder spiegelt sie Unsicherheit über langfristige Marktentwicklungen wider?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesrat – Volksabstimmung vom 14. Juni 2026: Rahmenmietvertrag Waadt genehmigt – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/naKOrBgMTskftPKKQCGOw

Verifizierungsstatus: ✓ 19.06.2026

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Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 19.06.2026