Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2026 seinen 10. Tätigkeitsbericht zur Umsetzung des Bundesgesetzes über private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland (BPS) zur Kenntnis genommen. Im Jahr 2025 registrierte die zuständige Sektion Exportkontrolle und private Sicherheitsdienste (SEPS) des EDA insgesamt 82 Meldungen von Unternehmen, die Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen wollen. Es wurden keine Verbote ausgesprochen, aber zwei Strafanzeigen an die Bundesanwaltschaft eingereicht. Keine Aktivitäten wurden identifiziert, die zu unmittelbarer Teilnahme an Feindseligkeiten oder schweren Menschenrechtsverletzungen führen könnten.

Personen

Themen

  • Private Sicherheitsdienstleistungen
  • Exportkontrolle
  • Internationale Regulierung
  • Menschenrechtsschutz

Clarus Lead

Das BPS-Regime zeigt nach einem Jahrzehnt Anwendung eine stabile Kontrolldichte: Bei über 80 jährlichen Meldungen bleibt die Quote der Strafanzeigen gering, was entweder auf wirksame Prävention oder auf Compliance-Defizite bei der Früherkennung hindeutet. Die Schweiz intensiviert ihre internationale Koordination durch das Montreux-Dokument-Forum und UN-Arbeitsgruppen – ein Signal, dass private Sicherheitsunternehmen zunehmend als geopolitisches Risiko wahrgenommen werden. Die fehlende Identifikation von Hochrisiko-Aktivitäten 2025 wirft Fragen zur Tiefenschärfe der Prüfverfahren auf, die teilweise noch nicht abgeschlossen waren.

Detaillierte Zusammenfassung

Das BPS-Gesetz verpflichtet Schweizer Unternehmen, private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland vor ihrer Erbringung den Behörden zu melden. Die SEPS führt diese Kontrollfunktion durch und kann Aktivitäten untersagen, die zu unmittelbarer Teilnahme an Kampfhandlungen oder schweren Menschenrechtsverletzungen führen – ein Verbot, das 2025 nicht angewendet werden musste.

Die Behörde hat 2025 ihre Vernetzung auf nationaler und internationaler Ebene ausgebaut. Ein Jubiläumsanlass im September 2026 in Bern brachte Vertreter aus Justiz, Polizei, Verwaltung und Politik zusammen, um Erkenntnisse aus zehn Jahren Gesetzesanwendung auszutauschen. International unterstützte die SEPS die UN-Arbeitsgruppe zu privaten Sicherheits- und Militärunternehmen (PMSCs), führte bilaterale Gespräche mit ausländischen Regulierungsbehörden und stärkte das Montreux-Dokument-Forum – ein etabliertes Fachnetzwerk für Standards im Sicherheitssektor.

Kernaussagen

  • 82 Meldungen von Sicherheitsunternehmen 2025; keine Verbote, aber zwei Strafanzeigen
  • Keine Hochrisiko-Aktivitäten identifiziert, die Artikel 8 und 9 BPS verletzen würden
  • Schweiz intensiviert internationale Kooperation durch UN-Arbeitsgruppen und Montreux-Forum

Kritische Fragen

  1. Evidenz/Datenqualität: Wie vollständig ist die Erfassung der 82 Meldungen? Welche Tätigkeitskategorien dominieren, und wie wird die Dunkelziffer nicht gemeldeter Aktivitäten geschätzt?

  2. Interessenkonflikte: Welche Kriterien führten zu den zwei Strafanzeigen 2025, und wie wird sichergestellt, dass wirtschaftliche Interessen die Kontrollintensität nicht beeinflussen?

  3. Kausalität/Alternativen: Bedeutet die Abwesenheit identifizierter Hochrisiko-Aktivitäten wirksame Prävention oder unzureichende Prüftiefe? Sind die noch nicht abgeschlossenen Verfahren ein Indiz für Ressourcenengpässe?

  4. Umsetzbarkeit/Risiken: Wie werden Unternehmen sanktioniert, die ihre Meldepflicht nicht erfüllen? Welche Durchsetzungsmechanismen existieren für Unternehmen, die im Ausland tätig sind?

  5. Transparenz: Werden die Namen der gemeldeten Unternehmen und ihre Einsatzländer publiziert, oder bleibt die Liste vertraulich?

  6. Internationale Kohärenz: Wie koordiniert sich die Schweizer Regelung mit EU- und US-Regimen für private Sicherheitsunternehmen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: 10. Tätigkeitsbericht BPS 2025 – EDA, 13.05.2026

Verifizierungsstatus: ✓ 13.05.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 13.05.2026