Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Änderung des Berufsbildungsgesetzes beschlossen, die am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt. Neu erhalten Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung die geschützten Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master». Diese Massnahmen umfassen auch die geschützte Bezeichnung «Höhere Fachschule», die Möglichkeit von Englisch als Prüfungssprache sowie flexiblere Nachdiplomstudiengänge. Die Revision wurde gemeinsam mit Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt und Hochschulen erarbeitet.

Personen

  • Bundesrat (kollektiv; Beschlussorgan)

Themen

  • Berufsbildung
  • Höhere Fachschulen
  • Tertiärstufe
  • Gesetzesrevision

Clarus Lead

Die Einführung international verständlicher Titelzusätze positioniert die höhere Berufsbildung neu als gleichwertige Alternative zu universitären Abschlüssen auf der Tertiärstufe. Dies adressiert eine wachsende Fachkräftelücke in kleinen und mittleren Unternehmen, die praxisnahe Qualifikationen benötigen. Die rückwirkende Geltung für alle bisherigen Absolventinnen und Absolventen erhöht die Attraktivität des Bildungswegs und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft im internationalen Kontext.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Berufsbildungsverordnung (BBV) wird parallel angepasst und regelt die Ausstellung der eidgenössischen Fachausweise und Diplome mit den neuen Titelzusätzen. Zukünftige Absolventinnen und Absolventen erhalten diese Bezeichnungen auf ihren Urkunden. Gleichzeitig wird die Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über Mindestvorschriften für höhere Fachschulen (MiVo-HF) überarbeitet – insbesondere werden die Rahmenbedingungen für Nachdiplomstudiengänge flexibilisiert und das formale Anerkennungsverfahren für diese Angebote entfällt.

Ab 1. Oktober 2026 dürfen alle Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung – unabhängig vom Abschlussmoment – den Titelzusatz «Professional Bachelor» (für eidgenössische Berufsprüfungen und Höhere Fachschulen) oder «Professional Master» (für eidgenössische höhere Fachprüfungen) in den Amtssprachen führen. Diese rückwirkende Regelung schafft Gleichstellung für frühere Absolventinnen und Absolventen.

Kernaussagen

  • Die höhere Berufsbildung erhält durch neue Titelzusätze eine klarere internationale Positionierung auf Tertiärstufe
  • Alle bisherigen und zukünftigen Absolventinnen und Absolventen können die geschützten Bezeichnungen führen
  • Flexibilisierte Nachdiplomstudiengänge und vereinfachte Anerkennungsverfahren reduzieren administrative Hürden
  • Die Massnahme zielt auf Fachkräftesicherung in KMU und Stärkung der Wirtschaftswettbewerbsfähigkeit

Kritische Fragen

  1. Quellenvalidität: Welche empirischen Daten belegen, dass neue Titelzusätze die Attraktivität der höheren Berufsbildung tatsächlich erhöhen – oder basiert die Annahme primär auf internationalen Benchmarks?

  2. Interessenskonflikte: Inwiefern haben Organisationen der Arbeitswelt (KMU, Verbände) bei der Ausgestaltung der Titelzusätze eigene Rekrutierungsinteressen eingebracht, und wie wurde Neutralität gewährleistet?

  3. Kausalität: Ist dokumentiert, ob die Fachkräftelücke primär durch mangelnde Bekanntheit oder durch fehlende Kompetenzvermittlung verursacht wird – oder adressiert die Massnahme nur das Symptom?

  4. Umsetzungsrisiken: Welche Kosten entstehen für Höhere Fachschulen und Träger durch die Anpassung von Diplomen, Zertifikaten und Verwaltungssystemen, und wie werden diese verteilt?

  5. Internationale Anerkennung: Werden die neuen Titelzusätze von Arbeitgebern und Hochschulen im Ausland tatsächlich als gleichwertig zu «Bachelor» und «Master» anerkannt, oder besteht ein Erkennungsrisiko?

  6. Flexibilisierung der Nachdiplomstudiengänge: Welche Qualitätsstandards gelten noch, nachdem das formale Anerkennungsverfahren entfällt – und wer kontrolliert die Einhaltung?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesrat – Berufsbildungsgesetz: Änderung in Kraft ab 1. Oktober 2026 – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/AqnyNTEnktUheNCP6FOoj

Ergänzende Quellen:

  1. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI): Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung
  2. SBFI: FAQ «Massnahmenpaket Höheren Berufsbildung»: Absolventinnen und Absolventen
  3. SBFI: Ergänzende FAQ «Massnahmenpaket Höheren Berufsbildung»: Trägerschaften und Höhere Fachschulen

Verifizierungsstatus: ✓ 24.06.2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 24.06.2026