Kurzfassung

Der Schweizer Bundesrat hat am 24. Juni 2026 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Waffenverordnung eröffnet. Die Revision zielt darauf ab, die Definition von Imitationswaffen zu präzisieren und damit Rechtsunsicherheiten zu reduzieren. Künftig gilt eine Imitationswaffe nur dann als mit einer Feuerwaffe verwechselbar, wenn eine fachkundige Person den Unterschied nicht auf den ersten Blick erkennt. Zusätzlich werden Definitionen wesentlicher Waffenbestandteile angepasst und administrative Verfahren vereinfacht. Die Vernehmlassung läuft bis 26. Oktober 2026.

Personen

  • Bundesrat (kollektiv)

Themen

  • Waffenrecht
  • Imitationswaffen
  • Rechtssicherheit
  • Verwaltungsvereinfachung

Clarus Lead

Die Revision adressiert ein Kernproblem der Vollzugspraxis: Die bisherige Definition von Imitationswaffen führt zu Strafverfahren und erheblichem Aufwand für Polizei und Justizbehörden. Die Präzisierung durch das Fachkundigenkriterium soll diese Unsicherheiten klären und die Zahl der Sanktionen senken. Parallel plant das Bundesamt für Polizei (fedpol) Massnahmen gegen ausländische Online-Anbieter, etwa durch Deklarationspflichten – eine Massnahme, die künftige Revisionen des Waffengesetzes voraussetzt.

Detaillierte Zusammenfassung

Die geltende Definition einer Imitationswaffe führt zu erheblichen Vollzugsproblemen. Eine Waffe galt bislang als verwechselbar, wenn sie „auf den ersten Blick" einer echten Feuerwaffe glich – eine Formulierung, die Interpretationsspielraum bot und sowohl Besitzerinnen und Besitzer als auch Behörden unsicherte. Die neue Definition verankert ein objektiveres Kriterium: Nur wenn eine fachkundige Person den Unterschied nicht unmittelbar erkennt, unterliegt die Imitationswaffe den Regulierungen des Waffengesetzes. Dies reduziert Strafverfahren und senkt den administrativen Aufwand.

Parallel arbeitet fedpol an Massnahmen gegen ausländische Anbieter, insbesondere Online-Handelsplattformen. Eine mögliche Massnahme ist die Einführung einer Deklarationspflicht, wonach Anbieter klar kennzeichnen müssen, dass angebotene Waffen dem Schweizer Waffengesetz unterliegen. Diese Arbeiten erfolgen in Abstimmung mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und sind an künftige Revisionen des Waffengesetzes gebunden, die auch Massnahmen gegen häusliche Gewalt einbeziehen werden.

Die Revision berücksichtigt auch modulare Waffensysteme. Die Definitionen von Griffstück und Verschluss werden angepasst, um eine bessere Kontrolle von Herstellung und Handel zu ermöglichen. Zudem kann fedpol künftig Bewilligungen für die gewerbsmässige Einfuhr bestimmter Waffen erteilen, damit diese auf Messen und Auktionen gezeigt werden können. Diese Bewilligungen unterliegen strengen Auflagen – etwa Mengenbegrenzungen und festgelegte Aufenthaltsdauern – und werden mit kantonalen Behörden kontrolliert.

Kernaussagen

  • Imitationswaffen werden neu durch ein Fachkundigenkriterium definiert, um Rechtsunsicherheit zu senken
  • Massnahmen gegen ausländische Online-Anbieter sind geplant, erfordern aber künftige Waffengesetz-Revisionen
  • Modulare Waffensysteme führen zu Anpassungen von Waffenbestandteils-Definitionen
  • Gewerbliche Importbewilligungen für Sammlerwaffen werden administrativ vereinfacht
  • Vernehmlassung läuft bis 26. Oktober 2026

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Welche empirischen Daten belegen, dass die bisherige Definition zu einer signifikanten Zahl fehlerhafter Strafverfahren geführt hat? Wie wird die Reduktion der Verfahren nach Inkrafttreten gemessen?

  2. Interessenskonflikte: Inwiefern beeinflussen Waffenhändler und Sammlerverbände die Definition des Fachkundigenkriteriums, und wie wird deren Unabhängigkeit gewährleistet?

  3. Kausalität: Ist die Präzisierung der Definition ausreichend, um Vollzugsprobleme zu lösen, oder liegen die Ursachen in der Ressourcenausstattung von Polizei und Justizbehörden?

  4. Umsetzbarkeit: Wie wird sichergestellt, dass „fachkundige Personen" bundesweit einheitliche Standards anwenden? Welche Qualifizierungen sind erforderlich?

  5. Externe Massnahmen: Warum werden Deklarationspflichten für ausländische Anbieter nicht sofort, sondern erst in künftigen Revisionen umgesetzt? Welche rechtlichen Hürden bestehen?

  6. Kontrollmechanismen: Wie effektiv ist die kantonale Kontrolle von gewerblichen Importbewilligungen, und welche Sanktionen drohen bei Verstössen gegen Auflagen?

  7. Nebenwirkungen: Könnte die Vereinfachung der Einfuhrmodalitäten für Sammler unbeabsichtigt zu einer höheren Verfügbarkeit von Waffen führen, die unter Ausnahmebewilligung stehen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesrat – Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Waffenverordnung – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/l2KJxlsXwKbi

Verifizierungsstatus: ✓ 24.06.2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 24.06.2026