Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die erste Vernehmlassung zur Standortförderung 2028–2031 eröffnet. Für den Zeitraum stehen knapp 400 Millionen Franken zur Verfügung – eine Reduktion um 5,2 Prozent gegenüber der Vorperiode (2024–2027: 428,83 Mio. CHF). Die Förderung konzentriert sich auf drei Schwerpunkte: administrative Entlastung von KMU durch Digitalisierung, Erleichterung des Zugangs zu internationalen Märkten sowie wirtschaftliche Stärkung aller Schweizer Regionen. Die Vernehmlassung läuft bis 1. Juni 2026.
Personen
- Bundesrat (kollektiv)
Themen
- KMU-Politik
- Digitalisierung
- Exportförderung
- Regionalpolitik
- EasyGov.swiss
Clarus Lead
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament fünf Finanzierungsbeschlüsse im Gesamtumfang von 392,21 Millionen Franken für die Standortförderung 2028–2031. Trotz Budgetreduktion wird die Standortförderung über vier Instrumentarien fortgeführt und weiterentwickelt: KMU-Politik, Tourismuspolitik, Regionalpolitik sowie Exportförderung und Standortpromotion. Zentral ist der Ausbau digitaler Leistungen, insbesondere die Transformation von EasyGov.swiss zu einem nationalen Marktplatz für behördliche Dienstleistungen.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Vernehmlassung zur Standortförderung ist ein Novum in der Schweizer Wirtschaftspolitik und signalisiert erhöhte Transparenz bei der Gestaltung von Förderinstrumenten. Mit einer Konsultationsfrist bis 1. Juni 2026 können Kantone, Verbände, Unternehmen und weitere Stakeholder ihre Positionen einbringen – eine Chance für kritische Rückmeldungen zur Budgetreduktion und zur Priorisierung einzelner Massnahmen.
Die drei Schwerpunkte adressieren zentrale Herausforderungen: Erstens wird die Digitalisierung von Behördenleistungen modernisiert, um KMU administrative Lasten zu ersparen. EasyGov.swiss soll zum Standard für «Digital Government» in der Schweiz werden und Bund sowie Kantone stärker vernetzen. Zweitens reagiert die Exportförderung auf volatile internationale Rahmenbedingungen und zunehmende Exporthürden durch gezielte Unterstützung bei Risikodiversifikation und Nutzung von Handelsabkommen. Drittens sollen alle Regionen – einschliesslich ländlicher Räume, Berggebiete und Grenzregionen – wirtschaftlich gestärkt werden, um attraktive Lebens- und Arbeitsorte zu bleiben.
Die Budgetreduktion um 5,2 Prozent (von 428,83 auf 392,21 Mio. CHF) erfolgt unter Berücksichtigung des Entlastungspakets 2027 und schliesst Covid/Recovery-Sonderzahlungen aus. Dies deutet auf Sparanforderungen hin, die möglicherweise Prioritäten neu gewichten und einzelne Massnahmen abschwächen könnten.
Kernaussagen
- Erstmals wird eine Vernehmlassung zur Standortförderung durchgeführt (Konsultation bis 1. Juni 2026)
- Budget 2028–2031: 392,21 Millionen Franken (5,2% Reduktion gegenüber 2024–2027)
- Drei Schwerpunkte: KMU-Digitalisierung, internationaler Marktzugang, regionale Wirtschaftsstärkung
- EasyGov.swiss wird zu einem nationalen Marktplatz für digitale Behördenleistungen ausgebaut
- Exportförderung wird angesichts volatiler Rahmenbedingungen und Exporthürden gestärkt
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Welche Evaluationsergebnisse aus der Vorperiode (2024–2027) rechtfertigen die 5,2%-Budgetreduktion, wenn gleichzeitig neue Schwerpunkte (Digitalisierung, internationaler Handel) ausgebaut werden sollen?
Interessenkonflikte/Anreize: Inwiefern wird sichergestellt, dass die Exportförderung und EasyGov.swiss-Entwicklung nicht einzelne Branchen oder Unternehmensgrössenklassen bevorzugen?
Kausalität/Alternativen: Wird die Reduktion um 5,2 Prozent durch Effizienzgewinne in der Digitalisierung kompensiert, oder entstehen Leistungslücken in unterfinanzierten Bereichen wie Regionalpolitik?
Umsetzbarkeit/Risiken: Welche Koordinationsmechanismen zwischen Bund und Kantonen sind vorgesehen, um EasyGov.swiss als Standard durchzusetzen, und welche Risiken entstehen bei ungleicher Umsetzung?
Kausalität: Wie konkret wird gemessen, ob die Exportförderungsmassnahmen tatsächlich KMU-Exporte in volatilen Märkten stabilisieren?
Nebenwirkungen: Könnte die Fokussierung auf Digitalisierung und internationale Märkte kleinere, lokale KMU benachteiligen, die nicht exportorientiert sind?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Medienmitteilung Bundesrat: Standortförderung 2028–2031 – Veröffentlicht 25. Februar 2026
Ergänzende Quellen:
- Laufende Vernehmlassungen (SECO – Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung)
- Botschaft Standortförderung 2028–2031
- Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens (PDF, 1,38 MB)
Verifizierungsstatus: ✓ 25.02.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 25.02.2026