Kurzfassung
Der Schweizer Bundesrat hat am 5. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) eröffnet. Die Revision zielt auf die Stärkung der Produktesicherheit und die Einführung neuer Vorschriften für den Onlinehandel ab. Das PrSG ist seit 2010 in Kraft und wird nun erstmals grundlegend modernisiert. Die Vernehmlassung läuft parallel zur Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse und endet am 28. September 2026.
Personen
- Bundesrat (kollektiv; regulatorische Instanz)
Themen
- Produktesicherheit
- Onlinehandel
- Regulierung und Compliance
- Marktüberwachung
Clarus Lead
Die Revision reagiert auf die massiv gestiegene Bedeutung des grenzüberschreitenden Onlinehandels, der bisherige Kontrollmechanismen umgeht. Wirtschaftsakteure im E-Commerce unterliegen derzeit unzureichenden Transparenz- und Kooperationspflichten, was Sicherheitsrisiken für Konsumentinnen und Konsumenten schafft. Mit neuen Instrumenten zur Marktüberwachung und einer geplanten Aufsichtsabgabe auf Direktimporte zielt der Bundesrat auf eine Gleichstellung zwischen Online- und Offline-Handel ab – ein entscheidender Schritt für die digitale Marktregulierung in der Schweiz.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Teilrevision des PrSG führt konkrete Pflichten für Online-Verkäufer ein: Sie müssen künftig Produktidentifizierungsdaten, Warn- und Sicherheitshinweise bereitstellen, eine erreichbare Kontaktstelle benennen und mit Vollzugsorganen kooperieren. Diese Anforderungen adressieren eine Regulierungslücke, da internationale Online-Plattformen bislang minimal zur Produktkontrolle beitrugen.
Zur Durchsetzung werden neue Marktüberwachungsinstrumente geschaffen: ein Informations- und Warnsystem für Behörden, die Möglichkeit von verdeckten Produktkäufen zur Kontrolle sowie die Befugnis, den Zugang zu nicht-konformen Onlineangeboten zu sperren. Zur Finanzierung dieser Überwachung sieht die Revision eine Aufsichtsabgabe auf Direktimporte aus dem Ausland vor – ein Mechanismus, der die Kosten der Marktüberwachung auf die Verursacher umverteilt. Verwaltungsmassnahmen gegen säumige Wirtschaftsakteure ergänzen das Regelwerk.
Die parallele Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG) unterstreicht die konzeptuelle Verflechtung beider Regelwerke im Kontext der digitalen Marktintegration.
Kernaussagen
- Der Bundesrat modernisiert das 16 Jahre alte Produktesicherheitsgesetz mit Fokus auf Onlinehandel
- Neue Transparenz- und Kooperationspflichten für Online-Verkäufer sollen Sicherheitslücken schliessen
- Marktüberwachung wird durch technische Instrumente und eine Aufsichtsabgabe auf Direktimporte finanziert
- Verwaltungsmassnahmen ermöglichen schnelle Durchsetzung gegen nicht-konforme Angebote
Kritische Fragen
Evidenz: Welche Daten belegen, dass die bisherige Produktesicherheit im Onlinehandel unzureichend ist? Gibt es Statistiken zu Mängeln oder Unfällen durch unsichere Online-Produkte?
Interessenskonflikte: Wie wird verhindert, dass die Aufsichtsabgabe auf Direktimporte als versteckte Protektionismusmassnahme zugunsten inländischer Anbieter missbraucht wird?
Kausalität: Inwiefern adressiert die Aufsichtsabgabe tatsächlich die Sicherheitsprobleme, und nicht primär die Wettbewerbsfähigkeit Schweizer Händler gegenüber Auslandsanbietern?
Umsetzbarkeit: Wie soll die Sperrung von Onlineangeboten technisch und rechtlich durchgesetzt werden, wenn die Plattformen im Ausland gehostet sind?
Nebenwirkungen: Könnte die Aufsichtsabgabe zu höheren Preisen für Konsumentinnen und Konsumenten führen, insbesondere bei Direktimporten?
Ressourcen: Welche Behördenkapazität ist erforderlich, um verdeckte Produktkäufe systematisch durchzuführen und Verstösse zu ahnden?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Medienmitteilung des Bundesrates: Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit – news.admin.ch, 05.06.2026
Verifizierungsstatus: ✓ 05.06.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 05.06.2026