Kurzfassung
Der Schweizer Bundesrat hat am 19. Juni 2026 zwei Vernehmlassungen zu administrativen Steuervereinfachungen eröffnet. Die Massnahmen sollen Unternehmen entlasten und den Wirtschaftsstandort stärken. Sie betreffen Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgabe. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat zudem die Pflicht zur Einreichung des Formulars 9/9 FL bei Nulldeklarationen aufgehoben.
Personen
- Bundesrat (kollektive Institution)
Themen
- Regulatorische Entlastung
- Steuerverwaltung
- Wirtschaftspolitik
- Administrative Vereinfachung
Clarus Lead
Die Steuervereinfachungen folgen einer umfassenderen Regulierungsstrategie: Der Bundesrat hatte bereits im November 2025 ein Paket mit 28 Massnahmen zur administrativen Entlastung verabschiedet. Die aktuellen Vernehmlassungen konkretisieren nun die Steuerteil dieses Pakets auf Gesetzesebene und Verordnungsebene – ein Signal für kontinuierliche Deregulierung im Compliance-Bereich. Für Unternehmen reduziert sich damit die Reporting-Last bei Steuererklärungen messbar.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Regierungsmassnahmen konzentrieren sich auf drei Steuerarten mit hohem administrativem Aufwand. Im Bereich Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgabe werden Vereinfachungen eingeführt, die Unternehmen bei der Deklaration und Abrechnung entlasten sollen. Die ESTV hat dabei eine konkrete Massnahme bereits umgesetzt: Die Pflicht zur Einreichung des Formulars 9/9 FL (Abgabe auf Wertpapieren beim Umsatz) entfällt künftig bei Nulldeklarationen. Diese Massnahme reduziert unnötige Verwaltungsschritte für Unternehmen, die in bestimmten Bereichen keine steuerpflichtigen Transaktionen aufweisen.
Die Vernehmlassungen ermöglichen es Stakeholdern und Kantonen, bis zu einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Dies ist ein übliches Verfahren bei Gesetzesänderungen in der Schweiz und soll sicherstellen, dass praktische Erfahrungen von Unternehmen und Behörden in die Ausgestaltung einfliessen.
Kernaussagen
- Der Bundesrat eröffnet zwei Vernehmlassungen zu Steuervereinfachungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene
- Massnahmen betreffen Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgabe
- ESTV hebt Reporting-Pflicht für Nulldeklarationen auf (Formular 9/9 FL)
- Teil einer breiteren Deregulierungsstrategie mit 28 Massnahmen seit November 2025
Kritische Fragen
Evidenz: Welche Daten belegen, dass die aufgehobene Reporting-Pflicht tatsächlich administrative Last reduziert? Wie wurde der Aufwand quantifiziert?
Interessenskonflikte: Wer profitiert am stärksten von den Steuervereinfachungen – KMU oder grössere Unternehmen? Wurden Gewerkschaften oder Arbeitnehmende in die Konsultation einbezogen?
Kausalität: Inwiefern tragen diese administrativen Erleichterungen zur Wirtschaftskompetitivität bei, im Vergleich zu anderen Faktoren wie Lohnkosten oder Infrastruktur?
Umsetzbarkeit: Wie werden Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung der neuen Regelungen unterstützt? Entstehen Koordinationsprobleme zwischen Bundes- und Kantonsbehörden?
Kontrollrisiken: Führt die Reduktion von Reporting-Anforderungen zu geringerer Transparenz oder erschwert es die Steuerkontrolle?
Zeitrahmen: Welche Zeitspanne ist für die Vernehmlassung vorgesehen, und wann treten die Massnahmen in Kraft?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: [Bundesrat entlastet Wirtschaft durch administrative Vereinfachungen im Steuerbereich] – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/FwRKDg-jXgqwHt5APDOZl
Verifizierungsstatus: ✓ 19.06.2026
Weitere Sprachen: Französisch | Englisch
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 19.06.2026