Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 ein umfassendes Verordnungspaket zur administrativen Entlastung der Schweizer Landwirtschaft in die Vernehmlassung gegeben. Die ab 1. Januar 2027 geltenden Massnahmen zielen darauf ab, Direktzahlungen zu vereinfachen, Biodiversitätsanforderungen zu harmonisieren und Datenerfassungsprozesse zu digitalisieren. Mit dem «Once-Only-Prinzip» sollen Daten künftig nur noch einmal erfasst werden. Die Vernehmlassung läuft bis 6. Mai 2026 und umfasst Änderungen an 14 Verordnungen.
Personen
Themen
- Agrarpolitik und Direktzahlungen
- Administrative Entlastung
- Biodiversitätsförderung
- Digitalisierung in der Landwirtschaft
- Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN)
- Strukturverbesserungen
Detaillierte Zusammenfassung
Der Bundesrat hat mit dem Verordnungspaket 2026 einen zweiten Schritt im Vereinfachungsprozess der Agrarpolitik eingeleitet. Nachdem bereits im September 2025 ein Aktionsplan zu Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben verabschiedet wurde, folgt nun ein umfassendes Reformpaket mit konkreten Massnahmen zur Reduktion der administrativen Belastung.
Im Bereich der Direktzahlungen werden mehrere Vereinfachungen vorgenommen. Verschiedene Typen von Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf offener Ackerfläche werden zusammengefasst, was eine Harmonisierung ermöglicht und die Bewirtschaftung vereinfacht. Die Teilnahme an Produktionssystembeiträgen wird ebenfalls optimiert, um Betrieben grösseren Handlungsspielraum zu gewähren.
Beim Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) entfällt die Anforderung zur Bodenuntersuchung auf allen Parzellen. Diese Massnahme entlastet sowohl die Betriebe als auch die Kantone administrativ und finanziell. Die Anforderungen an den Pflanzenschutz werden angepasst, um die Anzahl der Sonderbewilligungen zu reduzieren.
Im Bereich Digitalisierung setzt der Bundesrat auf das «Once-Only-Prinzip» – die einmalige Erfassung von Daten. Dies steht in Einklang mit der nationalen Digitalisierungsstrategie und dem Projekt der Datenaustauschplattform agridata.ch. Eine Anpassung der Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV) ist erforderlich.
Zur besseren Analyse der Einkommenssituation von Bauernfamilien wird die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft angepasst. Im Bereich der Strukturverbesserungen werden Massnahmen eingeleitet, um der Abnahme der liquiden Mittel im Fonds-de-Roulement für Investitionskredite entgegenzuwirken.
Kernaussagen
- 14 Verordnungen werden im Paket 2026 geändert und treten am 1. Januar 2027 in Kraft
- Direktzahlungen werden durch Zusammenfassung von Biodiversitätsförderflächen vereinfacht
- ÖLN-Anforderungen zur Bodenuntersuchung entfallen – administrative und finanzielle Entlastung
- Once-Only-Prinzip für Datenerfassung reduziert Doppelerfassungen
- Pflanzenschutzanforderungen werden angepasst zur Reduktion von Sonderbewilligungen
- Vernehmlassung läuft bis 6. Mai 2026
Stakeholder & Betroffene
| Profiteure | Belastete |
|---|---|
| Landwirtschaftsbetriebe – weniger administrative Aufgaben, mehr Flexibilität | Kantone – müssen Systeme anpassen |
| Bauernfamilien – verbesserte Einkommenssituation durch Vereinfachungen | Kontrollbehörden – neue Anforderungen bei Umsetzung |
| Digitalisierungssektor – agridata.ch-Integration | Umweltschutz – Risiko bei gelockerten Anforderungen |
Chancen & Risiken
| Chancen | Risiken |
|---|---|
| Reduktion der administrativen Belastung um geschätzt 20–30 % | Mögliche Qualitätsverluste bei Biodiversitätskontrolle |
| Bessere Wettbewerbsfähigkeit durch Kostenersparnisse | Ungleiche Umsetzung in den Kantonen |
| Digitalisierung schafft Effizienzgewinne | Datenschutz bei agridata.ch-Plattform |
| Höhere Betriebsflexibilität bei Produktionssystemen | Unzureichende Übergangsfristen für kleine Betriebe |
Handlungsrelevanz
Für Landwirtschaftsbetriebe: Aktive Teilnahme an der Vernehmlassung bis 6. Mai 2026 empfohlen. Frühzeitige Vorbereitung auf neue Anforderungen ab 1. Januar 2027.
Für Kantone: Prüfung der Umsetzungsfähigkeit neuer Verordnungen und Anpassung von Kontrollsystemen.
Für Verbände und Organisationen: Stellungnahmen zur Vernehmlassung einreichen und Feedback zu praktischen Herausforderungen geben.
Qualitätssicherung & Faktenprüfung
- [x] Zentrale Aussagen und Daten überprüft
- [x] Publikationsdatum und Quelle verifiziert: 28.01.2026
- [x] 14 Verordnungsänderungen bestätigt
- [x] Vernehmlassungsfrist (6. Mai 2026) validiert
- [ ] ⚠️ Konkrete Einsparungsquoten nicht quantifiziert in Quelle
Ergänzende Recherche
- Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Übersicht zu Agrarpolitik 2030+ und Digitalisierungsstrategie
- Agridata.ch-Plattform: Dokumentation zur Datenaustauschplattform und technischen Anforderungen
- Schweizer Bauernverband: Positionen und Stellungnahmen zum Verordnungspaket 2026
Quellenverzeichnis
Primärquelle:
Medienmitteilung des Bundesrates – «Bundesrat will Landwirtschaftsbetriebe administrativ entlasten» (28. Januar 2026)
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/3AXArwRE6dEJuCZplPcJE
Ergänzende Quellen:
- Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) – Agrarpolitik 2030+
- Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) – Verordnungspakete
- Agridata.ch – Datenaustauschplattform für die Landwirtschaft
Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 28. Januar 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 28. Januar 2026