Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2026 das Eidgenössische Departement des Innern mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) beauftragt. Ziel ist die Kostenübernahme von medizinischen Leistungen durch Advanced Practice Nurses (APN) in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Diese Massnahme soll dem wachsenden Hausärztemangel begegnen, der durch steigende Pensionierungen und sinkende Beschäftigungsgrade nicht allein durch zusätzliche Studienplätze oder ausländische Fachkräfte gelöst werden kann. Der Gesetzesentwurf soll bis Ende des ersten Halbjahres 2028 zur Vernehmlassung vorliegen.

Personen

  • Bundesrat (Schweizer Regierungsorgan; Beschlussorgan)

Themen

  • Gesundheitsversorgung
  • Pflegefachpersonen
  • Krankenversicherungsrecht
  • Hausärztemangel

Clarus Lead

Die Regulierung von APN markiert einen strukturellen Wendepunkt in der Schweizer Grundversorgung: Während der demografische Druck (alternde Bevölkerung, chronische Erkrankungen) die Nachfrage nach Hausarztleistungen steigt, schrumpft gleichzeitig das Angebot durch Pensionierungen und reduzierte Arbeitspensum. Die Integration von APN als eigenverantwortliche Leistungserbringer in die Krankenversicherung schafft eine neue Versorgungslogik: nicht Ärztinnen und Ärzte ersetzen, sondern Arbeitslast verteilen. Die Koordination mit der laufenden Revision des Gesundheitsberufegesetzes zeigt, dass diese Lösung Teil einer grösseren Systemreform ist – die Pflegeinitiative wird damit in konkrete Leistungsstrukturen übersetzt.

Detaillierte Zusammenfassung

Advanced Practice Nurses sind Pflegefachpersonen mit Master-Abschluss in Advanced Practice Nursing, die fundierte medizinische Kompetenzen besitzen und bestimmte Leistungen in Zusammenarbeit mit verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten erbringen können. Der Bundesrat bevorzugt ein Anstellungsmodell, bei dem APN in ambulanten Einrichtungen tätig sind und in eigener fachlicher Verantwortung, aber unter ärztlicher Koordination, Leistungen erbringen. Die Abrechnung erfolgt durch die Einrichtung gegenüber der OKP, was eine Aufnahme von APN als neuer Leistungserbringer im KVG voraussetzt.

Die Pflegeinitiative hat bereits zu einer Prüfung durch das Bundesamt für Gesundheit geführt, welche Leistungen die Kriterien für OKP-Übernahme erfüllen und wie Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern organisiert werden kann. Die KVG-Änderung muss koordiniert werden mit der zweiten Etappe der Pflegeinitiative, die Ausbildung und Berufsausübung der APN im Gesundheitsberufegesetz regeln wird. Der Bundesrat erwartet, dass APN den Hausärztemangel teilweise beheben, die Arbeitslast von Hausärztinnen und Hausärzten verringern und die berufliche Weiterentwicklung von Pflegefachpersonen fördern.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat beauftragt die Ausarbeitung eines KVG-Änderungsentwurfs zur Kostenübernahme von APN-Leistungen durch die OKP bis Ende H1 2028.
  • Advanced Practice Nurses sollen in ambulanten Einrichtungen in eigener fachlicher Verantwortung unter ärztlicher Koordination tätig sein.
  • Diese Massnahme adressiert den strukturellen Hausärztemangel durch Aufgabenteilung statt Personalersatz.

Kritische Fragen

  1. Evidenzqualität: Welche empirischen Daten zeigen, dass APN in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten die gleiche oder bessere Versorgungsqualität in der Grundversorgung erreichen wie traditionelle Hausarztmodelle?

  2. Interessenskonflikte: Wie wird sichergestellt, dass die Zusammenarbeit zwischen APN und Ärztinnen/Ärzten nicht zu Unterversorgung führt, wenn finanzielle Anreize für Kostenersparnis bestehen?

  3. Kausalität der Engpässe: Ist der Hausärztemangel tatsächlich ein Angebotsproblem (zu wenige Ärzte), oder liegt die Ursache auch in Arbeitsbelastung, Vergütung oder Berufszufriedenheit, die durch APN-Integration nicht gelöst werden?

  4. Umsetzungsrisiken: Wie wird die Koordination zwischen APN und Ärztinnen/Ärzten konkret geregelt, wenn APN in Anstellung tätig sind – welche Haftungs- und Verantwortungsfragen entstehen?

  5. Regulatorische Lücken: Welche Leistungen konkret können APN erbringen, und wie wird verhindert, dass die Definition zu breit oder zu eng ausfällt?

  6. Übergangsphasen: Wie lange dauert es, bis genügend APN ausgebildet sind, um eine messbare Entlastung der Hausärzte zu bewirken?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesrat – Medienmitteilung vom 20. Mai 2026: „Hausärztemangel: Bundesrat beauftragt Ausarbeitung von KVG-Änderung für Advanced Practice Nurses" – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/BGwH1mELr9F7AkuXWDKJn

Ergänzende Quellen:

Verifizierungsstatus: ✓ 20.05.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 20.05.2026