Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 22. April 2026 eine Aktualisierung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) verabschiedet. Im Kanton Freiburg ist dies die dritte Überarbeitungsetappe seit 2022, im Kanton Graubünden die sechste seit 2019. Die Aktualisierung umfasst Änderungen der Ortsbildliste von nationaler Bedeutung sowie aktualisierte Fotografien. Die neuen Geodaten und PDF-Dateien werden ab 1. Juni 2026 auf den Bundesgeoportalen verfügbar sein.

Personen

  • Bundesrat (kollektiv)

Themen

  • Denkmalpflege und Ortsbildschutz
  • Raumplanung und Siedlungsentwicklung
  • Kulturelles Erbe der Schweiz

Clarus Lead

Die systematische Überprüfung und Aktualisierung des ISOS stärkt die planungsrechtliche Grundlage für den Schutz baukulturellen Erbes in den Kantonen. Durch die regelmässige Revision wird sichergestellt, dass nur Ortsbilder mit aktueller nationaler Bedeutung im Inventar verbleiben – ein Qualitätsmechanismus, der Behörden bei Planungsentscheidungen leitet und Kantone sowie Gemeinden zur Berücksichtigung verpflichtet.

Detaillierte Zusammenfassung

Im Kanton Freiburg wurden die Bezirke Greyerz, See, Saane und Vivisbach überarbeitet. Zwölf bestehende Ortsbilder behielten ihren Status; Fräschels wurde neu aufgenommen. Sechs Ortsbilder (Broc-Vieille Cure, Châtel-Saint-Denis, Jaun, Neirivue, Prayoud) wurden gestrichen, da sie die erforderlichen Kriterien nicht mehr erfüllen.

In Graubünden betreffen die Revisionsarbeiten die Regionen Moesa und Surselva. Vierzehn Ortsbilder blieben aufgrund ihrer baukulturellen Qualitäten im Inventar. Cons und Santa Domenica wurden neu aufgenommen; Degen wurde entlassen. Insgesamt entstanden 29 aktualisierte Ortsbildaufnahmen (13 Freiburg, 16 Graubünden).

Das ISOS basiert auf dem Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz und dient als Grundlage für qualitätsvolle Siedlungsentwicklung. Der Bundesrat entscheidet nach Kantonsanhörung über Aufnahmen und Streichungen; Kantone und Gemeinden müssen das Inventar in ihren Planungen berücksichtigen.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat aktualisiert das ISOS regelmässig, um baukulturelles Erbe langfristig zu sichern
  • Freiburg und Graubünden erhalten aktualisierte Ortsbildlisten mit Ein- und Ausstreichungen
  • Die neuen Geodaten werden ab Juni 2026 auf Bundesgeoportalen öffentlich verfügbar

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Nach welchen konkreten Kriterien wird überprüft, ob ein Ortsbild die erforderlichen Anforderungen noch erfüllt? Welche Datengrundlagen (Fotografien, Bauzustand, Veränderungen) liegen den Streichungsentscheidungen zugrunde?

  2. Interessenskonflikte: Wie werden Konflikte zwischen Ortsbildschutz und lokalen Entwicklungsinteressen (Bauprojekte, Infrastruktur) gelöst? Welchen Einfluss haben Kantone und Gemeinden auf die Inventarentscheidungen?

  3. Kausalität: Führt die Aufnahme ins ISOS nachweislich zu besserer Erhaltung? Gibt es Unterschiede in der Entwicklung zwischen geschützten und nicht geschützten Ortsbildern?

  4. Umsetzbarkeit: Wie werden Kantone und Gemeinden bei der praktischen Anwendung des ISOS in ihren Planungen unterstützt? Welche Sanktionen gibt es bei Nichtbeachtung?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesrat – Aktualisierung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/rXJQMC6uIa2BxO-SwMTcF

Ergänzende Ressourcen:

  • Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz (NHG): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1966/1637_1694_1679/de
  • Bundesgeoportal: map.geo.admin.ch
  • ISOS-Geoportal: gisos.bak.admin.ch

Verifizierungsstatus: ✓ 22.04.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 22.04.2026