Kurzfassung
Der Bundesrat hat einen Bericht zur Prävention in der Gesundheitsversorgung (PGV) genehmigt, der zeigt, dass der bestehende Rechtsrahmen ausreichend Handlungsspielraum für deren Stärkung bietet. Der Bericht identifiziert zentrale Herausforderungen bei der Implementierung und gibt fünf konkrete Empfehlungen ab. Die PGV gewinnt angesichts demografischen Wandels und zunehmender chronischer Erkrankungen an Bedeutung.
Personen
- Elisabeth Baume-Schneider (Bundesrätin)
Themen
- Prävention in der Gesundheitsversorgung (PGV)
- Nationale Strategie nichtübertragbare Krankheiten
- Kantonale Gesundheitsversorgung
- Finanzierungsmodelle
- Aus- und Weiterbildung Gesundheitsfachpersonen
Clarus Lead
Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 einen Bericht zur Prävention in der Gesundheitsversorgung genehmigt, der die Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten dieser wichtigen Präventionsarbeit klärt. Der Bericht zeigt, dass der geltende Rechtsrahmen genügend Spielraum bietet, um die PGV zu stärken – neue Gesetze sind nicht erforderlich. Für Entscheider in Kantonen und Gesundheitsinstitutionen bedeutet dies Klarheit über bestehende Möglichkeiten. Der Bundesrat gibt fünf konkrete Empfehlungen ab, die auf verstärkte Koordination, regionale Anlaufstellen und hybride Finanzierungsmodelle abzielen.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Prävention in der Gesundheitsversorgung richtet sich an Menschen mit nichtübertragbaren Krankheiten wie Krebs oder Diabetes. Sie umfasst Massnahmen zur Verhaltensänderung, Früherkennung und Verbesserung der Lebensqualität. Dabei werden medizinische, psychologische und soziale Aspekte berücksichtigt. Angesichts des demografischen Wandels und steigender Krankheitslasten gewinnt dieses Handlungsfeld erheblich an Bedeutung und ist Teil der bis 2028 verlängerten Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten.
Der Bericht erfüllt zwei parlamentarische Postulate und analysiert die aktuellen Rahmenbedingungen sowie zentrale Implementierungshürden. Die Umsetzung liegt primär in kantonaler Verantwortung. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz kann durch koordinative Unterstützung eine Schlüsselrolle spielen. Der Bericht prüft auch neue Finanzierungsmechanismen und bestätigt, dass der bestehende Rechtsrahmen ausreichend Handlungsspielraum bietet.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Integration von Gesundheitsförderung und Prävention in die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsfachpersonen. Dies ist im Medizinalberufe- und Gesundheitsberufegesetz verankert. Bildungseinrichtungen sollen prüfen, wie sie solche Inhalte nachhaltig einbinden. Parallel dazu arbeitet der Bund 2025 im Rahmen der «Agenda Grundversorgung» mit Kantonen und Gemeinden an Präventionsmassnahmen, um allen Menschen Zugang zu qualitativ hochwertiger Versorgung zu sichern. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider wird 2026 die Bundesmassnahmen priorisieren.
Kernaussagen
Der bestehende Rechtsrahmen bietet ausreichend Handlungsspielraum für die Stärkung der Prävention in der Gesundheitsversorgung – neue Gesetze sind nicht erforderlich.
Fünf Empfehlungen adressieren verstärkte Koordination, kantonale Verankerung, regionale Anlaufstellen, hybride Finanzierungsmodelle und Integration in Aus- und Weiterbildung.
Die Kantone tragen primäre Verantwortung; Gesundheitsförderung Schweiz übernimmt koordinative Unterstützung.
Prävention in der Gesundheitsversorgung wird durch demografischen Wandel und zunehmende chronische Erkrankungen zunehmend prioritär.
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Welche empirischen Daten belegen, dass der bestehende Rechtsrahmen tatsächlich ausreichend ist, und wo liegen konkrete Umsetzungslücken in den Kantonen?
Interessenkonflikte: Inwiefern könnten finanzielle Anreize der Kantone oder Versicherer die Priorisierung von Prävention gegenüber kurativen Massnahmen behindern?
Kausalität/Alternativen: Sind unzureichende Koordination und Finanzierung wirklich die Haupthemmnisse, oder spielen mangelnde Fachkompetenz und Patientenmotivation eine grössere Rolle?
Umsetzbarkeit: Wie werden die fünf Empfehlungen verbindlich gemacht, und welche Sanktionsmechanismen bestehen, falls Kantone nicht handeln?
Finanzierung: Welche zusätzlichen Mittel sind erforderlich, um die hybriden Finanzierungsmodelle tatsächlich umzusetzen?
Monitoring: Wie wird der Erfolg der Prävention in der Gesundheitsversorgung gemessen, und welche Zwischenziele sind bis 2028 definiert?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesrat – Medienmitteilung «Bessere Nutzung der geltenden Rechtsgrundlage zur Weiterentwicklung der Prävention in der Gesundheitsversorgung» – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/xdrNAKN2RDYXyWb0RpR-J
Ergänzende Quellen:
- Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) 2017–2024 (bis 2028 verlängert)
- Agenda Grundversorgung – Bundesamt für Gesundheit
- Postulate 22.3671 (Wasserfallen Flavia) und 24.4413 (Maret Marianne)
Verifizierungsstatus: ✓ 25. Februar 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 25. Februar 2026