Kurzfassung
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat eine neue Bescheinigung des Arbeitgebers für in Frankreich ansässige Arbeitnehmer veröffentlicht. Das Formular regelt die Umsetzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich. Arbeitgeber und Versicherungen müssen die Bescheinigung ab 2027 jährlich einreichen.
Personen
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV (Behörde)
Themen
- Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Frankreich
- Automatischer Informationsaustausch
- Grenzgänger und internationale Arbeitnehmer
Clarus Lead
Die Schweizer Steuerbehörden haben ein neues Bescheinigungsformular für Arbeitgeber etabliert, das Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Frankreich betrifft. Das Formular basiert auf dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern und ermöglicht den automatischen Informationsaustausch zwischen kantonalen Steuerbehörden und französischen Behörden. Die Regelung betrifft insbesondere Grenzgänger und internationale Arbeitnehmer.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat Anfang März 2026 ein neues Formular und entsprechende Erläuterungen zur Bescheinigung des Arbeitgebers publiziert. Dieses Formular regelt die Umsetzung von Artikel 4, Artikel 17 und Artikel 28 ter des Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Das Formular dient dem automatischen Informationsaustausch zwischen schweizer kantonalen Steuerbehörden und französischen Steuerbehörden. Alle Schuldner von steuerbaren Leistungen – insbesondere Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen – sind verpflichtet, die Bescheinigung einzureichen. Die Einreichung erfolgt jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres für die vorangegangene Steuerperiode. Die erste Einreichung ist für Anfang 2027 vorgesehen und betrifft die Steuerperiode 2026.
Kernaussagen
- Neue Bescheinigungsformulare für Arbeitgeber mit in Frankreich ansässigen Arbeitnehmern
- Umsetzung des bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens CH-FR
- Jährliche Einreichungspflicht ab 2027 (erstmals für Steuerperiode 2026)
- Automatischer Informationsaustausch zwischen Schweizer Kantonen und französischen Behörden
Kritische Fragen
Evidenz: Welche spezifischen Artikel des Doppelbesteuerungsabkommens regeln die Bescheinigungspflicht, und sind diese öffentlich einsehbar?
Umsetzung: Wie wird die Compliance überwacht, und welche Sanktionen drohen bei Nichteinreichung der Bescheinigung?
Praktikabilität: Wie werden Arbeitgeber über die neue Pflicht informiert, und welche Übergangsfristen gelten für die erstmalige Einreichung?
Datenschutz: Welche Datenschutzgarantien bestehen beim automatischen Informationsaustausch zwischen Schweizer und französischen Behörden?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bescheinigung des Arbeitgebers für in Frankreich ansässige Arbeitnehmer – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/sh9RUQhJlwToWnHybHO9x
Verifizierungsstatus: ✓ 19. März 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 19. März 2026