Kurzfassung

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eröffnet eine Vernehmlassung zur befristeten Revision von Lebensmittelverordnungen bezüglich PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Die Regelung soll für drei Jahre gelten und das Mischen von Lebensmitteln aus belasteten Standorten ermöglichen, um gesetzliche Höchstgehalte einzuhalten. Parallel werden die PFAS-Höchstwerte im Trinkwasser angepasst. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 18. September 2026. Die Revision adressiert Motion 25.3421 zur sachgerechten Festlegung von PFAS-Grenzwerten unter Berücksichtigung von Auswirkungen auf Landwirtschaft und Wasserversorger.

Personen

  • Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)

Themen

  • PFAS-Kontamination
  • Lebensmittelrecht
  • Trinkwasserschutz
  • Landwirtschaftliche Belastungen

Clarus Lead

Die Schweiz reagiert auf eine wachsende Herausforderung: PFAS-Verunreinigungen in Lebensmitteln und Wasser gefährden landwirtschaftliche Betriebe und kommunale Wasserversorger. Mit der befristeten Regelung wird ein pragmatischer Übergangsmechanismus geschaffen, der Produzenten Spielraum bietet, während Höchstwerte neu kalibriert werden. Die dreijährige Befristung signalisiert, dass diese Lösung als temporär konzipiert ist – ein kritischer Punkt für Stakeholder, die langfristige Planungssicherheit benötigen.

Detaillierte Zusammenfassung

Die geplante Revision zielt auf zwei konkrete Massnahmen: Erstens wird ein befristetes Mischungsverfahren eingeführt, das Lebensmitteln von Standorten mit erhöhter PFAS-Belastung ermöglicht, mit anderen Chargen kombiniert zu werden, um die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte zu erreichen. Dieses Modell adressiert unmittelbar die Situation von Landwirtschaftsbetrieben, deren Produkte durch Bodenverunreinigung oder Bewässerungswasser belastet sind.

Zweitens werden die PFAS-Grenzwerte für Trinkwasser neu festgesetzt. Diese Anpassung reflektiert aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und berücksichtigt die technischen und wirtschaftlichen Kapazitäten von Wasserversorgern, neue Filterungstechnologien zu implementieren.

Die Revision ist direkt an Motion 25.3421 gekoppelt, die eine sachgerechte Grenzwertfestlegung unter Berücksichtigung von Auswirkungen fordert. Dies unterstreicht, dass die Regelung nicht isoliert erfolgt, sondern als Teil eines breiteren Unterstützungspakets für betroffene Sektoren konzipiert ist.

Kernaussagen

  • Befristete Lösung: Dreijahriges Mischungsverfahren für PFAS-belastete Lebensmittel schafft Übergangsspielraum
  • Duale Anpassung: Gleichzeitige Revision von Lebensmittel- und Trinkwasserhöchstwerten
  • Stakeholder-Fokus: Motion-Umsetzung adressiert direkt Landwirtschaft und Wasserversorger

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Auf welchen wissenschaftlichen Daten basieren die neuen PFAS-Trinkwasserwerte? Wurden internationale Richtwerte (z. B. EU, USA) berücksichtigt?

  2. Mischungsverfahren: Wie wird die Rückverfolgbarkeit und Transparenz bei gemischten Lebensmitteln gewährleistet? Welche Kontrollmechanismen sind vorgesehen?

  3. Befristung: Warum drei Jahre? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um diese Regelung zu verlängern oder zu beenden?

  4. Kausalität: Sind andere Massnahmen (z. B. Bodensanierung, Bewässerungsalternativen) parallel geplant, oder liegt der Fokus primär auf Mischung und Grenzwertanpassung?

  5. Interessenskonflikte: Wie wurden Wasserversorger und Landwirtschaftsverbände in die Regelungsentwicklung einbezogen? Gibt es Unterstützungsmittel für Investitionen in Filtration?

  6. Umsetzbarkeit: Welche technischen und administrativen Ressourcen benötigen Kantone und Gemeinden zur Kontrolle und Durchsetzung?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Eidgenössisches Departement des Innern – Vernehmlassungseröffnung: Befristete Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS – https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/47/cons_1

Verifizierungsstatus: ✓ 27. Mai 2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 27. Mai 2026