Kurzfassung
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 26. Mai 2026 das Kreisschreiben 11a veröffentlicht, das das bisherige Kreisschreiben 11 vom 31. August 2005 ersetzt. Das aktualisierte Regelwerk definiert neu, welche Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingten Kosten bei der direkten Bundessteuer zum Abzug berechtigen. Die Überarbeitung umfasst insbesondere eine Neuregelung der Pauschalgewährungen und eine Anpassung an aktuelle Bundesgerichtsrechtsprechung.
Personen
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – Herausgeberin
Themen
- Direkte Bundessteuer
- Krankheitskosten
- Behinderungskosten
- Steuerabzüge
- Bundesgerichtsrechtsprechung
Clarus Lead
Das neue Kreisschreiben 11a schliesst eine zwei Jahrzehnte währende Regelungslücke und setzt aktuelle Gerichtsurteile in Steuerverwaltungspraxis um. Für Steuerpflichtige mit erheblichen Gesundheitsausgaben oder Behinderungen entstehen dadurch konkrete Änderungen bei der Geltendmachung von Abzügen – insbesondere durch überarbeitete Pauschalsätze, die bisherige Praxis teilweise neu bewerten.
Detaillierte Zusammenfassung
Das Kreisschreiben 11a der ESTV regelt die steuerliche Behandlung von Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingten Kosten im Kontext der direkten Bundessteuer. Die Neufassung ersetzt die über 20 Jahre alte Vorgängerversion und berücksichtigt zwischenzeitlich ergangene Urteile des Bundesgerichts, die neue Massstäbe für die Abzugsfähigkeit solcher Kosten gesetzt haben.
Ein zentraler Änderungspunkt liegt in der Neuregelung der Pauschalgewährungen. Diese waren in der bisherigen Fassung teilweise veraltet und entsprachen nicht mehr den tatsächlichen Kostenrealitäten. Die aktualisierte Fassung passt die Pauschalsätze an aktuelle Verhältnisse an und bietet damit eine praxisgerechtere Grundlage für Steuerpflichtige und Steuerbehörden.
Die Anpassung an die Bundesgerichtsrechtsprechung bedeutet, dass Entscheidungen des höchsten Gerichts nun systematisch in die Verwaltungsrichtlinien eingeflossen sind. Dies erhöht die Rechtssicherheit und reduziert Auslegungsunsicherheiten bei der Geltendmachung von Kosten für Gesundheit und Behinderung.
Kernaussagen
- Kreisschreiben 11a ersetzt 21 Jahre alte Vorgängerversion
- Pauschalgewährungen wurden grundlegend überarbeitet
- Neue Richtlinien entsprechen aktueller Bundesgerichtsrechtsprechung
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Auf welcher Datenbasis wurden die neuen Pauschalsätze berechnet? Welche Kostenstudien oder Erhebungen liegen der Neufassung zugrunde?
Interessenkonflikte: Wurden bei der Überarbeitung Interessenvertreter von Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen konsultiert, oder basiert die Revision ausschliesslich auf Gerichtsurteilen?
Kausalität: Welche spezifischen Bundesgerichtsurteile führten zur Überarbeitung, und in welchen Punkten widersprechen sie der früheren Praxis?
Umsetzbarkeit: Wie lange ist eine Übergangsfrist für Steuerpflichtige und Behörden vorgesehen, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen?
Nebenwirkungen: Führt die Neuregelung zu höheren oder niedrigeren Steuerabzügen im Durchschnitt, und welche Auswirkungen hat dies auf das Steueraufkommen?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Aktualisiertes Kreisschreiben 11a zur direkten Bundessteuer – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/QNT8_qRHFI1zvnRRDwnbK
Herausgeber: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – https://www.estv.admin.ch/de
Verifizierungsstatus: ✓ 26. Mai 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 26. Mai 2026