Kurzfassung

Das Eidgenössische Departement des Innern eröffnet eine Vernehmlassung zur Überarbeitung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) und der Raumplanungsverordnung (RPV). Die Revision zielt darauf ab, den Schutz historischer Ortskerne zu lockern und gleichzeitig mehr Spielraum für Wohnungsneubau und Energiewende-Massnahmen zu schaffen. Die Direktanwendung des ISOS wird eingeschränkt, während Kantone und Gemeinden mehr Ermessensspielraum erhalten.

Personen

  • Eidgenössisches Departement des Innern (federale Behörde)

Themen

  • Raumplanung und Denkmalschutz
  • Wohnungsbedarf und Baupolitik
  • Energiewende und Nachhaltigkeit
  • Föderalismus und Kantonskompetenzen

Clarus Lead

Die Schweiz modernisiert ihre Regelungen zum Schutz historischer Ortsbilder. Das ISOS-Inventar, das Ortskerne von nationaler Bedeutung unter Schutz stellt, wird flexibilisiert, um Wohnungsbau und Klimamassnahmen zu ermöglichen. Kantone und Gemeinden erhalten künftig mehr Handlungsspielraum bei der Anwendung der Schutzbestimmungen. Die Vernehmlassung läuft bis 18. Mai 2026.

Detaillierte Zusammenfassung

Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ist ein zentrales Instrument zur Bewahrung des architektonischen Kulturerbes. Die geplante Revision adressiert einen wachsenden Zielkonflikt: Während der Wohnungsmangel in der Schweiz anhält und die Energiewende massive Investitionen in Gebäudesanierungen und -neubau erfordert, schränken strenge ISOS-Bestimmungen oft Entwicklungsmöglichkeiten ein.

Die Änderungen verfolgen drei Strategien: Erstens wird die bisher unmittelbare Anwendbarkeit des ISOS eingeschränkt – Kantone und Gemeinden erhalten mehr Entscheidungsfreiheit. Zweitens werden die Erhaltungsziele offener formuliert, um Interpretationsspielraum zu schaffen. Drittens wird der Ermessensspielraum der Kantone und Gemeinden explizit definiert, um Rechtssicherheit zu erhöhen.

Die Vernehmlassung ermöglicht Stellungnahmen von Kantonen, Gemeinden, Interessensverbänden und der Öffentlichkeit bis 18. Mai 2026. Die detaillierten Unterlagen sind über das Fedlex-Portal abrufbar.

Kernaussagen

  • Das ISOS wird flexibilisiert, um Wohnungsbau und Energiewende zu ermöglichen
  • Direktanwendung des Inventars wird eingeschränkt; Kantone/Gemeinden erhalten mehr Spielraum
  • Erhaltungsziele werden offener formuliert für pragmatischere Anwendung
  • Vernehmlassungsfrist endet 18. Mai 2026

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Welche empirischen Daten zeigen, dass das bisherige ISOS tatsächlich ein signifikantes Hindernis für Wohnungsneubau darstellt? Gibt es Fallstudien zu verwehrten Projekten?

  2. Interessenkonflikte: Welche Interessengruppen (Immobilienbranche, Denkmalpflege, Umweltverbände) haben die Revision beeinflusst, und wie wird ihre Unabhängigkeit gewährleistet?

  3. Kausalität: Führt mehr Ermessensspielraum tatsächlich zu schnellerem Wohnungsbau, oder entstehen neue Konflikte zwischen Kantonen und Bund? Welche Alternativen (z.B. Ausnahmeregelungen statt Generalliberalisierung) wurden erwogen?

  4. Umsetzbarkeit: Wie werden Kantone und Gemeinden bei der Neudefinition von Erhaltungszielen unterstützt? Besteht das Risiko einer Erosion des Denkmalschutzes durch unterschiedliche Interpretationen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Vernehmlassungseröffnung: Änderung VISOS und RPV – Eidgenössisches Departement des Innern, 11. Februar 2026

Verifizierungsstatus: ✓ 11. Februar 2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 11. Februar 2026