SHV-App: 600'000 Franken offiziell – und die App ist zur Hauptsache gemietet
clarus.news | Analyse | 10. Juli 2026
von Andreas Binggeli
Der Schweizerische Hängegleiter-Verband hat geliefert. Nach der FAQ vom 6. Juli folgten ein einstündiges Telefonat und gleich zwei schriftliche Antworten von IT-Leiter Andrin Zaugg – die zweite innert weniger Stunden. Die wichtigste Zahl liegt auf dem Tisch: Das Digitalprojekt kostet rund 600'000 Franken über fünf Jahre. Und die wichtigste Eigentumsfrage ist beantwortet: Der grösste Teil der App gehört nicht dem Verband. Der SHV hat ein Nutzungsrecht. Die Mitglieder finanzieren kein Eigentum, sondern ein Abonnement. Das kann eine kluge Strategie sein. Aber man sollte sie kennen.
Vom Ausweichen zur Auskunft
Die Chronologie verdient Anerkennung. Am 6. Juli verwies Geschäftsführer Christian Boppart auf eine öffentliche FAQ. Am 7. Juli nahm sich IT-Leiter Andrin Zaugg eine Stunde Zeit für ein Telefongespräch. Am 9. Juli folgten schriftliche Antworten auf die offenen Fragen von clarus.news – und auf präzisierende Nachfragen antwortete Zaugg noch am selben Vormittag.
Viele Organisationen wählen bei kritischen Fragen die Strategie «Thermik abwarten und Funkgerät ausschalten». Der SHV hat das Gegenteil getan. Er hat gestaffelt, aber substanziell geantwortet.
Die zentrale Auskunft: Die Gesamtkosten betragen rund 600'000 Franken über die ersten fünf Jahre. Das bestätigt die Grössenordnung, die clarus.news aus den «gut 4 plus knapp 2 Franken pro Mitglied und Jahr» hochgerechnet hatte. Vier Franken klingen nach Landebier. 600'000 Franken sind ein Traktandum an der Generalversammlung. Jetzt ist die Zahl offiziell – und das ist gut so.
Was in den 600'000 Franken steckt
Zaugg schlüsselt die Vollkostenrechnung auf. Enthalten sind drei Blöcke: die vollständige Abschreibung der Projektkosten innert fünf Jahren, das interne Personal für Projekt und Betrieb sowie Wartung, Betrieb und Weiterentwicklung «gemäss SaaS-Vertrag».
Wichtige Präzisierungen: Nicht alle Kosten fliessen an Ubique. Zwei Dienstleister arbeiten an zwei verschiedenen Anwendungen – der mobilen App und den Fluggebietsdaten. Es wurden keine temporären Mitarbeitenden eingestellt; die Projekte liefen mit bestehenden Stellenprozenten. Und: Bei der Software für die «Kernprozesse» des Verbandes gehört der Quellcode dem SHV.
Das ist mehr Detailtiefe, als die FAQ bot. Es relativiert auch das Bild vom reinen Einkaufsprojekt: Ein erheblicher Teil der Summe ist interner Aufwand, inklusive der zeitintensiven Pflege der Fluggebietsdaten, die von den Clubs an der Clubkonferenz ausdrücklich gewünscht wurde.
Gemietet, nicht gekauft: Die Eigentumsfrage ist beantwortet
Auf Nachfrage von clarus.news wird Zaugg deutlich: Der grösste Teil der App-Entwicklung wurde nicht durch den SHV finanziert, sondern wird als Software as a Service bezogen. «Dieser Teil gehört entsprechend nicht dem SHV, wir haben das Nutzungsrecht.» Nur der Projektanteil – Zaugg nennt ihn den «Rumpf» der App – gehört dem Verband. Er macht laut Zaugg einen sehr kleinen Anteil der Gesamtkosten aus. Und weil dieser Rumpf grösstenteils auf Daten aus dem SaaS-Teil aufbaut, wäre ein separates Weiterführen «komplex».
Die Strategie dahinter ist nachvollziehbar und wird offen benannt: Der Verband wollte bewusst keine grossen Summen in eine Individualentwicklung stecken und agil auf Veränderungen reagieren können. Für einen Verband mit 22'000 Mitgliedern ist das eine vertretbare Abwägung. Individualentwicklungen sind teuer, riskant und veralten schnell.
Aber die Abwägung hat einen Preis, und der heisst Bindung. Zu den entscheidenden Vertragsfragen – Quellcode-Hinterlegung für den Fall eines Anbieterausfalls, Kündigungsfristen, Datenportabilität, Kosten eines Anbieterwechsels – schreibt Zaugg: «Vertragliche Details kann ich dir wie erwähnt nicht nennen.»
Damit ist das Bild klar. Der SHV besitzt einen Rumpf, der ohne den gemieteten Rest kaum fliegt. Wer bei Vertragsende keine realistische Wechseloption hat, verhandelt aus dem Lee. Und die FAQ-Begründung, man habe sich für die Eigenlösung entschieden, weil externe Anbieter «tendenziell grössere Abhängigkeiten» schafften, ist damit endgültig invertiert: Die gewählte Lösung ist die Abhängigkeit – bewusst eingegangen, betriebswirtschaftlich begründbar, aber eben keine Unabhängigkeit.
Ein technisches Detail unterstreicht den Punkt. Ein von clarus.news dokumentierter Widget-Fehler vom 9. Juli zeigt: Die Wetterdaten der App laufen über die Server-Infrastruktur «ubmeteo.io» – also über Systeme aus dem Ubique-Umfeld. Die neue Previtemps-Funktion quittierte die Anfrage mit einem internen Serverfehler. Zaugg reagiert darauf unaufgeregt: Die Systeme würden laufend überwacht, Fehler zeitnah behoben; da Daten von verschiedenen Stellen bezogen würden, könnten Fehler auch externe Ursachen haben. Für Meldungen hat der Verband einen Kanal eingerichtet: [email protected]. Eine Preview-App darf Fehler haben. Aber jeder Fehler auf fremder Infrastruktur erinnert daran, wo der Betrieb tatsächlich stattfindet.
Flugschulen: Jetzt ist es offiziell
In der FAQ blieb die Frage unbeantwortet. Jetzt liegt die Antwort schriftlich vor. Auf die Frage, ob die Flugschulen systematisch einbezogen wurden, schreibt Zaugg: «Systematisch als separate Anspruchsgruppe nicht.»
Das bestätigt die Recherche von clarus.news – und die Aussagen mehrerer Flugschulen, sie seien im Vorfeld nicht angefragt worden. Einbezogen wurde laut Zaugg das didaktische Konzept des SHV, das auch die Flugschulen anwenden. Einige Schulen hätten positiv reagiert; einige wünschten eine Weblösung, die nun geprüft werde. Kritik von Schulen nimmt der Verband nach eigenen Angaben gerne entgegen.
Das ist eine ehrliche Antwort. Sie macht aber auch die Lücke sichtbar: Die Gruppe, die täglich mit Schülerinnen und Schülern am Startplatz steht, wurde bei einem sicherheitsrelevanten Digitalprojekt nicht als eigene Anspruchsgruppe konsultiert.
Zur Mitgliederumfrage von Herbst 2024 nennt Zaugg erstmals eine Kennzahl: Der Stichprobenfehler habe plus/minus 2,22 Prozent betragen, der Rücklauf sei «gut bis sehr gut» gewesen. Die vollständigen Ergebnisse sollen im ersten Quartal 2027 publiziert werden – zusammen mit den abgeleiteten Massnahmen. Damit bleibt der Beleg für die zentrale Legitimationsbehauptung des Projekts um Monate vertagt. Erst kommt die App, dann die Umfrage, die sie begründet.
Mehr als Meteo – der Umfang wird langsam sichtbar
Im Gespräch mit clarus.news machte Zaugg deutlich: Die App sei «mehr als nur Meteo». Auf Nachfrage benennt er nun grob, was abgelöst wird: die bisherige SHV-Meteoseite, die als PDF geführten Infotafeln «und weitere Themen». Grössere Systeme wie Mitgliederverwaltung, Loginverfahren und Website seien dagegen nur teilweise mit dem App-Projekt verbunden. Weitere geplante Funktionen dürften noch nicht kommuniziert werden. Ein Fazit zum Projekt, so Zaugg, lasse sich erst nach dem Sommerrelease ziehen.
Das schafft etwas Kontext – und lässt zugleich Spielraum. Ein Projekt, das Altsysteme ablöst, Fluggebietsdaten digitalisiert und laufend neue Funktionen erhält, ist ein anderes Projekt als eine Wetter-App. Es ist grösser, riskanter und wichtiger. Dann sollte es auch so ausgewiesen werden: mit Projektumfang, Etappen und Meilensteinen. Was heute vorliegt, sind Bausteine einer Roadmap, die der Verband selbst noch nicht vollständig zeigt.
Auffällig bleibt das Verhältnis von Ambition und Ressourcen. Viele neue Funktionen, mehrere Teilprojekte, laufender Betrieb – umgesetzt ohne zusätzliche Stellen, mit bestehenden Stellenprozenten. Das spricht für das Engagement der Beteiligten. Es wirft aber die Frage auf, ob der Verband die Belastung realistisch eingeplant hat.
Die Governance-Frage: Der Verband gibt Antworten
An dieser Stelle gehört etwas klargestellt. Die Auskunftsbereitschaft, das Tempo und die erkennbare Sachkenntnis von IT-Leiter Andrin Zaugg verdienen Respekt. Hier arbeitet jemand mit viel Einsatz an einem anspruchsvollen Projekt – und stellt sich den kritischen Fragen persönlich, zweimal am selben Tag.
Die Governance-Frage ist dennoch keine Frage an ihn, sondern an Vorstand und Geschäftsleitung. Und auch dazu liegen nun Antworten vor. Für jedes Projekt bestehe eine Stellvertretung, die im Projekt mitarbeite, schreibt Zaugg. Das Know-how sei bewusst auf verschiedene interne Personen verteilt und dokumentiert. Projekte dieser Grösse würden aktiv durch den Geschäftsführer begleitet, und im Vorstand fänden regelmässige Reportings statt.
Das sind die richtigen Zusicherungen. Sie sind allerdings genau das: Zusicherungen. Ob Stellvertretungen tragfähig, Dokumentationen aktuell und Reportings wirksam sind, zeigt sich erst im Ernstfall – oder in der Prüfung. Die verbandseigene Geschäftsprüfungskommission hat empfohlen, das Projekt «aufgrund der Investitionssumme, der Komplexität und der sich ständig ändernden Parameter eng zu begleiten». An dieser Empfehlung wird sich messen lassen, ob die zugesicherten Strukturen mehr sind als Papier. Die Generalversammlung hat nun die Stichworte, um nachzufragen.
Stimmen aus den Flugschulen: «Der Verband sucht sich Aufgaben»
Zwei Flugschulen haben gegenüber clarus.news unabhängig voneinander grundsätzliche Kritik geäussert. Der Tenor: Die Mitgliederzahlen des Verbandes seien stetig gewachsen – und mit ihnen die Einnahmen. Statt neue Betätigungsfelder zu erschliessen, solle sich der Verband auf das Wesentliche konzentrieren: Lizenzverwaltung, Prüfungswesen und politische Interessenvertretung für den Erhalt der Fluggebiete. Wetter und Meteo könnten «andere besser und günstiger».
Die Zahlen stützen die Wachstumsdiagnose: Der SHV zählt so viele Mitglieder wie nie, die Beiträge stiegen 2025 um 86'000 Franken auf 2,617 Millionen, das Jahresergebnis lag mit 793'000 Franken Gewinn um 923'000 Franken über dem Budget. Die Schlussfolgerung der Schulen ist eine Wertung – aber eine, die die Geschäftsprüfungskommission der Sache nach teilt: Das digitale Ökosystem solle «primär die Kernaufgaben des Verbands» abbilden und private Lösungen nicht konkurrenzieren.
Eine Stimme aus dem Umfeld des BAZL – und die Antwort des SHV
Auch aus dem Umfeld des Bundesamts für Zivilluftfahrt erreichte clarus.news eine Einschätzung. Die Person will namentlich nicht genannt werden; es handelt sich um eine persönliche Sicht, nicht um eine Position des Amtes.
Der Tenor: Der SHV nehme auch Aufgaben für das BAZL wahr und werde dafür entschädigt. Statt eigene Wetterangebote zu bauen, solle sich der Verband darauf konzentrieren, fehlende Grunddaten mit dem BAZL abzustimmen, damit diese öffentlich verfügbar werden – gerade im Bereich ADS-L sei derzeit vieles im Fluss. Und die Person stimmt einem Punkt der bisherigen Berichterstattung ausdrücklich zu: Eine etablierte Website abzuschalten und durch eine unfertige App zu ersetzen, sei der falsche Weg.
Der SHV widerspricht dem Bild der fehlenden Abstimmung. Ein Austausch mit dem BAZL finde regelmässig statt, schreibt Zaugg. Auch bezüglich ADS-L stehe man «im engen Austausch». In welchen Bereichen die Zusammenarbeit besteht und in welchem Umfang der Verband dafür entschädigt wird, bleibt offen.
Es ist eine Einzelstimme gegen eine knappe Verbandsantwort. Aber sie zeigt, dass die Prioritätenfrage nicht nur Flugschulen und Mitglieder beschäftigt, sondern auch Beobachter auf Behördenseite.
Fair bleibt fair
Die Liste der Punkte, die für den SHV sprechen, ist noch einmal länger geworden.
Der Verband hat die Gesamtkosten offengelegt – freiwillig wäre das nicht nötig gewesen. Er hat die Eigentumsverhältnisse auf Nachfrage klar benannt, statt sie zu beschönigen. Er besitzt den Quellcode der Kernprozess-Software. Er hat auf temporäre Stellen verzichtet. Die Hängegleiterprognose wird von MeteoSchweiz im Auftrag des SHV erstellt – es gibt also sehr wohl eine Kooperation mit dem Bundesamt. Die Clubs wurden über die Clubkonferenz einbezogen, und die Digitalisierung der Fluggebiete geht auf deren ausdrücklichen Wunsch zurück. Für Fehlermeldungen existiert ein eigener Kanal. Die App ist als Preview deklariert; Fehler und Nachbesserungen gehören zu dieser Phase.
Und: Der Verband hat zugesagt, die Umfrageergebnisse samt abgeleiteten Massnahmen zu publizieren. Das ist ein überprüfbares Versprechen. clarus.news wird es im ersten Quartal 2027 überprüfen.
Was weiterhin offen ist
- Besteht eine Quellcode-Hinterlegung (Escrow) oder eine vergleichbare Absicherung für den Fall, dass der Anbieter ausfällt?
- Welche Kündigungsfristen und Bedingungen enthält der SaaS-Vertrag, und liegen die Daten in einem portablen Format vor?
- Zu welchen Initialkosten könnte ein anderer Anbieter den Betrieb übernehmen?
- Wie hoch war die Rücklaufquote der Mitgliederumfrage konkret?
- Welche Kooperationsangebote lagen von Burnair und anderen Anbietern vor, und woran scheiterten sie konkret?
- In welchen Bereichen und in welchem Umfang wird der SHV vom BAZL für übernommene Aufgaben entschädigt?
- Welche weiteren Funktionen sind geplant, und wann legt der Verband eine vollständige Roadmap vor?
Das sind keine Fangfragen. Es sind die Fragen, die aus präziseren Antworten entstehen.
Fazit: Transparenz bei den Zahlen, Schweigen beim Vertrag
Der SHV hat in einem Monat mehr Transparenz hergestellt als manche Organisation in Jahren. FAQ, Gespräch, zwei schriftliche Antworten, eine offengelegte Gesamtsumme, eine ehrliche Auskunft zu den Eigentumsverhältnissen – das ist der richtige Kurs. Auch der Wunsch des Verbandes ist legitim, das Projekt erst nach dem Sommerrelease abschliessend beurteilt zu sehen.
Aber ein Befund bleibt, und er ist grundsätzlich. Die Mitglieder finanzieren mit rund 600'000 Franken über fünf Jahre zur Hauptsache ein Nutzungsrecht. Der Teil der App, der dem Verband gehört, ist klein und ohne den gemieteten Rest kaum eigenständig lebensfähig. Die Vertragsbedingungen, die über Ausstieg, Datenmitnahme und Wechselkosten entscheiden, bleiben vertraulich. Und die Flugschulen wurden – nun offiziell bestätigt – nicht systematisch einbezogen.
Mieten statt bauen kann klug sein. Aber wer mietet, sollte seinen Mietvertrag kennen. Und wer die Miete aus Mitgliederbeiträgen bezahlt, sollte den Mitgliedern wenigstens die Konditionen erklären können.
Oder fliegerisch formuliert: Die Sicht ist gut geworden. Die Landewiese ist gemietet. Nur der Pachtvertrag liegt weiterhin im Safe.
Transparenzhinweis: Der Autor ist seit 23 Jahren Mitglied des SHV. Der SHV wurde vor Publikation mehrfach um Stellungnahme gebeten. Geschäftsführer Christian Boppart antwortete am 6. Juli 2026 und verwies auf die FAQ zur SHV-App. IT-Leiter Andrin Zaugg gab am 7. Juli telefonisch sowie am 9. Juli 2026 zweimal schriftlich Auskunft – auch auf Nachfragen noch am selben Tag.
Quellenverzeichnis
Primärquellen
- Die App, die vom Himmel fiel, 5.6.2026
- E-Mail-Wechsel clarus.news / Christian Boppart, Geschäftsführer SHV, 5. Juni bis 6. Juli 2026
- Telefongespräch clarus.news / Andrin Zaugg, Leiter IT & Digitalisierung SHV, 7. Juli 2026
- Schriftliche Antworten von Andrin Zaugg an clarus.news, 9. Juli 2026 (zwei E-Mails)
- Screenshot SHV-App, Widget-Fehler Previtemps Besançon (HTTP 500, weather-ws-prod.ubmeteo.io), 9. Juli 2026
- SHV: FAQ zur SHV-App
- SHV: SHV-App, Release-Notes und Updates
- SHV: Geschäftsbericht 2025
- Rückmeldungen aus dem Kreis der Flugschulen an clarus.news, Juni/Juli 2026
- Schriftliche Einschätzung aus dem Umfeld des BAZL an clarus.news, Juli 2026 (persönliche Sicht, anonymisiert)
Ergänzende Quellen
- Ubique: Fluid Meteo
- Fluid Meteo: Wetterdaten und FAQ
- MeteoSchweiz: MeteoSwiss-App und Flugwetter-Funktionen
- Lu-Glidz: «Neue SHV-App zeigt Meteo in High-Res», 9. April 2026
Verifizierungsstand: 9. Juli 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 9. Juli 2026
Tags: #SHV #FSVL #Gleitschirm #MeteoSchweiz #Burnair #Ubique #FluidMeteo #SaaS #BAZL #OpenData #Digitalisierung #Verbandsfinanzen #Transparenz