KI-Regulierung Schweiz: Mittelweg auf amerikanischer Infrastruktur

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clarus.news | Analyse | 21. April 2026

Der Grok-Fall um Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat eine regulatorische Debatte entfacht, die längst überfällig war: Wer haftet, wenn künstliche Intelligenz entgleist – Prompter, Plattform oder Anbieter? Während Brüssel ab August 2026 mit dem vollständigen KI-Akt scharf stellt und Deutschland am 11. Februar 2026 das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz beschlossen hat, bereitet der Bundesrat in aller Ruhe eine Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2026 vor. Derweil läuft auf 54'000 frisch ausgerollten Microsoft-365-Arbeitsplätzen der Bundesverwaltung standardmässig der Copilot – und die Eigenentwicklung Gov-GPT basiert auf Metas Llama. Die Schweiz reguliert KI, deren Infrastruktur sie längst nicht mehr kontrolliert.


Die Affäre Grok: Prompter, Plattform oder Anbieter?

Der Fall ist auserzählt, die juristische Lücke nicht: Ein 75-jähriger Rentner animierte am 10. März 2026 Elon Musks Chatbot Grok auf X zu vulgären, sexistischen Beschimpfungen gegen die Finanzministerin. Keller-Sutter reichte Strafanzeige wegen Verleumdung und Beschimpfung gegen Unbekannt ein – explizit mit der Absicht, Prompter, Betreiber und Plattform prüfen zu lassen. Strafrechtsprofessorin Monika Simmler von der Universität St. Gallen sieht gute Chancen, den Prompter zu belangen: Die KI sei Werkzeug, nicht Entlastung. Eine Mitverantwortung der Plattform lasse sich jedoch nur nachweisen, wenn den Betreibern nachweisbar ist, dass sie die Rechtsverletzung in Kauf genommen haben.

Politisch bemerkenswert ist die Reaktionsbreite. FDP-Co-Präsidentin Susanne Vincenz-Stauffacher nennt die Frage der Zurechnung einen Test für den Rechtsstaat im digitalen Raum. Grünen-Nationalrat Gerhard Andrey – bekannt als Verfechter digitaler Souveränität – bezeichnet Grok als «groteskes KI-Werkzeug, das wie ein Brandbeschleuniger die Gesellschaft aufpeitscht». SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel hingegen hält die Anzeige für überzogen: Wenn jemand mit einem Messer einen Mord begehe, sei schliesslich auch nicht der Messerhersteller schuld. Die Analogie verkennt den Punkt – ein Messer verfasst keine Beleidigungen selbstständig.

Der Bundesrats-Mittelweg: KI-Konvention statt AI Act

Am 12. Februar 2025 hatte der Bundesrat seine Regulierungsweichen gestellt – auf Grundlage der BAKOM-Auslegeordnung, die drei Ansätze prüfte: vollständige Übernahme des EU-KI-Akts, Ratifikation der Europaratskonvention zu KI, oder Weiterführen der sektoriellen Regulierung. Gewählt wurde die mittlere Variante in ihrer weniger weitgehenden Subvariante: Ratifikation der Konvention mit primären Vorgaben für den Staat, der Privatsektor bleibt weitgehend unreguliert. EJPD und UVEK sollen bis Ende 2026 Vernehmlassungsvorlage und Massnahmenplan erarbeiten – die eigentliche Gesetzgebung folgt frühestens 2027.

AlgorithmWatch Schweiz kritisiert den Entscheid als «zaghaft und wenig weitsichtig»: Wirtschaftliche Interessen stünden über jenen der Bevölkerung, die Ressourcenfrage bleibe ausgeblendet, der Zeitplan werde den Herausforderungen nicht gerecht. Economiesuisse begrüsst genau diese Zurückhaltung: Viele Schweizer Gesetze seien bereits «KI-ready», regulatorische Eingriffe sollten punktuell bleiben. Der Bundesrat positioniert sich damit zwischen europäischer Harmonisierung – die über das Schweiz-EU-Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) ohnehin Druck macht – und wirtschaftspolitischer Selbstbeschränkung.

Brüssel, Berlin, Paris: Das Tempo der anderen

Der Kontrast zur Eurozone ist scharf. Die EU-Verordnung 2024/1689 gilt mit Ausnahmen ab dem 2. August 2026 vollständig; die Regeln für Hochrisiko-KI greifen ab diesem Datum, jene für eingebettete Systeme ab August 2027. Deutschland hat am 11. Februar 2026 das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) verabschiedet – die Bundesnetzagentur übernimmt die zentrale Aufsicht, ein KI-Service-Desk und Reallabore flankieren die Umsetzung. Frankreich setzt parallel industriepolitisch nach: Macrons 109-Milliarden-Offensive, das Mistral-Rechenzentrum bei Paris mit Betriebsstart Ende Juni 2026, eine gemeinsame deutsch-französische Verwaltungs-KI mit SAP und Mistral.

Die Schweiz hingegen hat am 27. Oktober 2025 eine «partizipative Arbeitstagung» mit rund 60 Interessengruppenvertretern im Bundesamt für Justiz durchgeführt. Die Synthese prägten Begriffe wie «Regulierung mit Augenmass», «Transparenz» und «Fairness». Die Vernehmlassungsvorlage kommt – wenn alles planmässig läuft – erst dann, wenn der EU-KI-Akt bereits zwei Jahre in vollständiger Anwendung ist. Die Schweiz wird nicht Regelsetzerin sein, sondern Regelnehmerin – ohne am Verhandlungstisch zu sitzen.

Der eigentliche Widerspruch: Souveränität auf US-Stack

Die härteste Ironie steckt nicht im Regulierungstempo, sondern in der Infrastruktur, auf der die Schweizer KI-Debatte stattfindet. Ende 2025 hat der Bund den Rollout von Microsoft 365 auf rund 54'000 Arbeitsplätzen abgeschlossen – einschliesslich der zuletzt umgerüsteten Einheiten des VBS und des EDÖB. Microsoft aktiviert den KI-Assistenten Copilot standardmässig für alle lizenzierten Nutzer, auch für die Bundesverwaltung. Schulungen zur Copilot-Nutzung: keine. Politische Zustimmung vor der Aktivierung: keine. Die interne Revision des EDA stellte zudem fest, dass die technische Vorrichtung, die das Hochladen klassifizierter Dokumente in die Cloud verhindern soll, «derzeit nur teilweise» funktioniert.

Das regierungsinterne KI-Experiment Gov-GPT, das seit November 2024 Bundesräten und Spitzenbeamten in einer abgeschotteten BIT-Umgebung zur Verfügung steht, setzt auf Metas Sprachmodell Llama 3 – ein Open-Source-Modell eines US-Konzerns. Das parallel entwickelte Schweizer Vorzeigemodell Apertus von ETH, EPFL und CSCS wird von seinem strategischen Partner Swisscom primär «intern und zu Testzwecken» genutzt. Für die Endkundenprodukte setzt Swisscom stattdessen auf Claude von Anthropic und OpenAI-Varianten – denn, so die offizielle Begründung, kein Schweizer Modell erfülle derzeit die Anforderungen eines Konsumentenprodukts in dieser Grössenordnung. Bundeskanzler Viktor Rossi hatte an den Swiss Cyber Security Days im Februar 2026 die Lage unumwunden beschrieben: Die Bundesverwaltung sei abhängig von externen Anbietern und grossen ausländischen Konzernen.

Die Kehrtwende vom 18. April

Genau hier bewegt sich etwas. Die NZZ berichtete am 18. April 2026, der Bund strebe nach Recherchen eine schrittweise und langfristige Reduktion der Microsoft-Abhängigkeit an – nur wenige Monate nach Abschluss des Microsoft-365-Rollouts. Die Machbarkeitsstudie zu Open-Source-Alternativen, die das Projekt BOSS unter Leitung der Bundeskanzlei und des BIT durchführt, soll bis Mitte 2026 Empfehlungen liefern. Getestet wird openDesk des deutschen Zentrums für digitale Souveränität (ZenDiS). Schleswig-Holstein hat bereits komplett umgestellt; der Schweizer Delegierte für digitale Transformation Daniel Markwalder steht im direkten Austausch mit dem Bundesland.

Doch der strukturelle Widerspruch bleibt: Die Schweiz reguliert KI-Anbieter, die ihre Infrastruktur kontrollieren. Sie diskutiert Plattformhaftung, während die Plattformen amerikanischem Recht unterliegen. Sie entwickelt Gov-GPT auf dem Modell eines Konzerns, gegen dessen KI Bundesrätin Keller-Sutter gerade Strafanzeige eingereicht hat. Und sie lässt sich Zeit bis Ende 2026 für eine Vernehmlassungsvorlage – während Mistral in Paris, openDesk in Berlin und der AI Act in Brüssel schon Realität sind.

Fazit: Das falsche Tempo für die richtige Frage

Der Bundesrat hat den Mittelweg gewählt – technologieneutral, prinzipienbasiert, wirtschaftsfreundlich. Das ist defendierbar, solange die Frage primär lautet: Wie reguliert die Schweiz den Privatsektor? Die Frage, die der Grok-Fall aber aufwirft, geht tiefer: Wie setzt ein kleiner Staat Rechtsdurchsetzung gegenüber Plattformen durch, deren Cloud-Verträge der Bundeskanzler öffentlich als Abhängigkeit benennt?

Frankreich antwortet mit Industriepolitik und einer durchsetzungsstarken DINUM. Deutschland mit dem KI-MIG und einer zentralen Bundesnetzagentur. Die EU mit 450 Millionen Konsumenten als Hebel. Die Schweiz antwortet mit Arbeitstagungen, Machbarkeitsstudien und einem Zeitplan, der den technologischen Entwicklungszyklus zweimal unterbietet. Gerhard Andrey hat im Dezember 2025 zusammen mit SVP-Ständerat Werner Salzmann gezeigt, dass parlamentarische Durchsetzungskraft existiert. Was fehlt, ist eine Exekutive, die sie nutzt.

Die Regulierung der KI ist nicht das eigentliche Problem. Das Problem ist, die Infrastruktur dafür nicht zu besitzen.


Kernaussagen

  • Haftungslücke: Der Grok-Keller-Sutter-Fall wird zum Testfall dafür, ob Schweizer Recht Prompter, Plattformbetreiber und KI-Anbieter belangen kann – Rechtsprechung existiert bislang nicht.
  • Tempo-Gefälle: Bundesrat plant Vernehmlassung bis Ende 2026; EU-KI-Akt greift ab August 2026 vollumfänglich; Deutschland hat das Umsetzungsgesetz bereits im Februar 2026 beschlossen.
  • Struktureller Widerspruch: Die Schweizer KI-Regulierung entsteht auf 54'000 neu ausgerollten Microsoft-365-Arbeitsplätzen mit aktiviertem Copilot und einem Gov-GPT auf Meta-Llama-Basis.
  • Souveränitäts-Kehrtwende: Nach NZZ-Recherchen vom 18. April 2026 strebt der Bund die schrittweise Reduktion der Microsoft-Abhängigkeit an – wenige Monate nach Abschluss des Rollouts.
  • Swisscom-Dilemma: Der strategische Apertus-Partner setzt in Endkundenprodukten auf Anthropic und OpenAI, weil Apertus «die Anforderungen nicht vollumfänglich erfülle».

Kritische Fragen

  1. (a) Evidenz: Welche belastbaren Daten existieren darüber, wie oft und in welchem Umfang klassifizierte Bundesdokumente bereits in der Microsoft-Cloud gelandet sind, über die nur partiell funktionierende EDA-Vorrichtung hinaus?

  2. (a) Quellenvalidität: Wie repräsentativ war die Auswahl der 60 Teilnehmenden der BJ-Arbeitstagung vom 27. Oktober 2025 – waren Grundrechtsorganisationen und Zivilgesellschaft im Verhältnis zur Tech-Lobby ausreichend vertreten?

  3. (b) Interessenkonflikt: Wie verträgt sich der wirtschaftsfreundliche Regulierungskurs des Bundesrats mit dem gleichzeitigen Wunsch, digitale Souveränität zu stärken – profitieren nicht primär jene US-Konzerne, von denen der Bund sich eigentlich lösen will?

  4. (b) Unabhängigkeit: Wie unabhängig kann eine Schweizer KI-Aufsicht arbeiten, wenn ihre eigene Arbeitsumgebung (Microsoft 365 mit Copilot) auf Infrastruktur des US-Cloud-Act läuft?

  5. (c) Kausalität: Führt die EU-Harmonisierung tatsächlich zu besserem Grundrechtsschutz, oder verschiebt sie nur die Durchsetzung auf eine Ebene, auf der die Schweiz keinen Einfluss hat?

  6. (c) Gegenhypothese: Wäre eine Verschiebung von Ressourcen aus Microsoft-Lizenzen (1,1 Mrd. CHF in zehn Jahren) hin zu Apertus, openDesk und ähnlichen Projekten strukturell wirksamer als jede KI-Regulierungsvorlage?

  7. (d) Umsetzbarkeit: Wie soll die Schweiz Plattformhaftung durchsetzen, wenn die wichtigsten KI-Anbieter keine juristische Präsenz in der Schweiz haben und US-Recht Vorrang beansprucht?

  8. (d) Nebenwirkung: Wenn die Schweiz bis Ende 2026 regulativ hinterherhinkt, während der EU-KI-Akt bereits gilt – droht der Schweiz nicht gerade jener Marktzugangsnachteil, den sie mit dem Mittelweg vermeiden wollte?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Politbüro Podcast – «Künstliche Intelligenz und die Schweizer Regulierung», April 2026

Ergänzende Quellen:

  1. Bundesrat: Medienmitteilung «KI-Regulierung: Bundesrat will Konvention des Europarats ratifizieren», 12.02.2025
  2. 20min / Tamedia / SRF: Berichterstattung zum Grok-Keller-Sutter-Fall, April 2026
  3. NZZ: «Bundesrätin Keller-Sutter wehrt sich gegen den Chatbot von X», April 2026
  4. NZZ: «Der Bund will sich von Microsoft lösen», 18.04.2026
  5. Blick: «Datenschutzrisiko: Microsoft Copilot im Bundeshaus», Februar 2026
  6. NZZ: «Vertrauliche Dokumente als Trainingsdaten» – Copilot im Parlament, Januar 2026
  7. Tages-Anzeiger / Inside-IT: Bericht zu Gov-GPT-Pilotversion, März 2025
  8. ETH Zürich / EPFL / CSCS: Apertus-Lancierung, 02.09.2025
  9. NZZ: «Warum Apertus nicht zum Fliegen kommt», März 2026
  10. Bundesregierung DE: AI Act-Umsetzung (KI-MIG), 11.02.2026
  11. Watson: «KI von Elon Musk beschimpft Keller-Sutter», Zitate Andrey / Wermuth / Vincenz-Stauffacher
  12. AlgorithmWatch Schweiz: Stellungnahme zur Auslegeordnung, Februar 2025
  13. cyone: «Digitale Souveränität» – Swiss Cyber Security Days 2026, Zitat Bundeskanzler Viktor Rossi

Verifizierungsstatus: ✓ 21.04.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 21.04.2026


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