Kurzfassung

Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat die Finanzausgleichszahlungen für 2027 ermittelt. Die Gesamtzahlungen steigen um 527 Millionen Franken auf 6,9 Milliarden Franken. Der Ressourcenausgleich an ressourcenschwache Kantone erhöht sich um 540 Millionen auf 5,7 Milliarden Franken (10,5 Prozent). Zug, Genf und Schaffhausen verzeichnen die grössten Ressourcenindexzuwächse; Thurgau und Obwalden den stärksten Rückgang. Der Bund trägt 66 Prozent der Gesamtzahlungen, die Kantone 34 Prozent. Die Berechnungen werden den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.

Personen

Themen

  • Finanzausgleich Schweiz
  • Kantonale Ressourcenverteilung
  • Föderale Finanzierung
  • Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Clarus Lead

Die Erhöhung um 10,5 Prozent signalisiert wachsende Disparitäten zwischen wohlhabenderen und ärmeren Kantonen, die durch steigende Steuererträge und veränderte Ressourcenindizes verstärkt werden. Für Kantone wie Jura, Wallis, Uri und Solothurn ist die garantierte Mindestausstattung von 86,5 Indexpunkten zentral, um Leistungsunterschiede auszugleichen. Die Anpassungen werden bis September 2026 von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) geprüft, bevor der Bundesrat die Verordnung zum 1. Januar 2027 in Kraft setzt – ein kritischer Zeitpunkt für die Haushaltsplanung der Kantone.

Detaillierte Zusammenfassung

Der Anstieg der Ausgleichszahlungen resultiert zu zwei Fünfteln (211 Millionen Franken) aus dem Zuwachs der Steuereinnahmen, die für die Berechnung der Mindestausstattung massgebend sind. Die übrigen drei Fünftel (328 Millionen Franken) entstehen durch die Zunahme der Disparitäten zwischen den Kantonen, gemessen an den Veränderungen ihrer Ressourcenindizes. Die Berechnungen basieren auf den steuerlichen Bemessungsjahren 2021, 2022 und 2023.

Von den 26 Kantonen verzeichnen 10 einen Anstieg des Ressourcenindex, während 16 einen Rückgang aufweisen. Zug führt mit einem Plus von 12,8 Indexpunkten, gefolgt von Genf (+9,2) und Schaffhausen (+8,0). Thurgau erleidet den grössten Rückgang (−2,9 Indexpunkte), Obwalden −1,8 Indexpunkte. Vier Kantone – Jura, Wallis, Uri und Solothurn – erreichen nach Ausgleich die garantierte Mindestausstattung.

Der vom Bund finanzierte Lastenausgleich beträgt 2027 insgesamt 915 Millionen Franken (+5 Millionen gegenüber 2026). Der Härteausgleich sinkt um 17 Millionen auf 140 Millionen Franken, da die Reduktion um jährlich 5 Prozent des Anfangsbetrags (seit 2016) fortgesetzt wird. Der Bund leistet bis 2030 zusätzlich 180 Millionen Franken jährlich als Ergänzungsbeiträge zur Milderung der STAF-Auswirkungen; 2027 fliessen diese in die Kantone Wallis, Graubünden und Freiburg.

Kernaussagen

  • Finanzausgleichszahlungen 2027 steigen um 527 Millionen auf 6,9 Milliarden Franken
  • Ressourcenausgleich wächst um 10,5 Prozent durch höhere Steuereinnahmen und zunehmende kantonale Disparitäten
  • Zug, Genf, Schaffhausen gewinnen an Ressourcenkraft; Thurgau, Obwalden verlieren
  • Garantierte Mindestausstattung von 86,5 Prozent des Schweizer Durchschnitts sichert vier Kantone ab
  • Bundesrat setzt neue Verordnung zum 1. Januar 2027 in Kraft nach Anhörung der FDK im September 2026

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Basieren die Ressourcenindizes 2027 vollständig auf verifizierten Steuerdaten der Jahre 2021–2023, oder enthalten die Berechnungen Prognosen für 2024–2026?

  2. Interessenskonflikte: Inwiefern beeinflussen die grössten Gewinner (Zug, Genf, Schaffhausen) die Finanzausgleichsdiskussionen in der FDK, wenn sie gleichzeitig als Nettozahler fungieren?

  3. Kausalität: Werden die Steigerungen der Steuereinnahmen (+211 Mio.) und der Disparitäten (+328 Mio.) separat analysiert, um zu prüfen, ob Wirtschaftswachstum oder strukturelle Ungleichgewichte dominieren?

  4. Umsetzbarkeit: Wie stellen die vier Kantone mit Mindestausstattung (Jura, Wallis, Uri, Solothurn) sicher, dass die zusätzlichen Mittel tatsächlich Leistungsdefizite reduzieren und nicht nur Haushaltsdefizite decken?

  5. Nebenwirkungen: Führt die jährliche 5-Prozent-Reduktion des Härteausgleichs dazu, dass Kantone, die 2008 Übergangshilfen erhielten, ab 2034 ohne Puffer dastehen?

  6. Transparenz: Werden die Berechnungen der FDK im September 2026 öffentlich gemacht, bevor der Bundesrat die Verordnung anpasst, oder erfolgt die Anhörung nicht-öffentlich?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) – Finanzausgleichszahlungen 2027 – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/hTsPRljJWTbZ6prqYyOY4

Ergänzende Quellen:

  • Eidgenössisches Finanzdepartement: Finanzausgleich-Datenportal – https://www.data.finance.admin.ch/superset/dashboard/finanzausgleich/
  • Bundesverfassung (BV), Art. 135–136: Finanz- und Lastenausgleich

Verifizierungsstatus: ✓ 09.06.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 09.06.2026