Social Media für Jugendliche: Befähigung statt Verbot

Publikationsdatum: MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. November 2025

Meta-Informationen

Autor: Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)
Quelle: Schweizer Bundesverwaltung
Publikationsdatum: 20. November 2025
Lesezeit der Zusammenfassung: 3 Minuten


Executive Summary

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) positioniert sich gegen pauschale Social-Media-Verbote für Minderjährige und fordert stattdessen partizipativ entwickelte Regeln, verstärkte Medienkompetenz-Förderung und eine gesetzliche Regulierung der Tech-Giganten. Diese Position basiert auf der UN-Kinderrechtskonvention, die neben dem Schutzrecht gleichwertig die Rechte auf Befähigung, Teilhabe und Zugang zu Information betont. Für Entscheidungsträger bedeutet dies: Regulierung ja, aber mit Fokus auf Plattform-Verantwortung statt individuellen Verboten – ein Ansatz, der Innovation und digitale Mündigkeit fördert statt sie zu unterdrücken.


Kritische Leitfragen

  1. Wo liegt die Grenze zwischen berechtigtem Jugendschutz und digitaler Bevormundung, die junge Menschen von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließt?

  2. Welche Verantwortung tragen Tech-Konzerne für ihre algorithmengesteuerten Geschäftsmodelle – und warum wird diese Last primär auf Eltern und Jugendliche abgewälzt?

  3. Können partizipative Regelwerke tatsächlich die Agilität besitzen, mit der Innovationsgeschwindigkeit der Plattformen mitzuhalten?


Szenarienanalyse: Zukunftsperspektiven

Kurzfristig (1 Jahr):
Intensivierung der politischen Debatte mit möglichen kantonalen Pilotprojekten für partizipative Regelwerke. Tech-Konzerne könnten präventiv freiwillige Selbstverpflichtungen einführen, um strengere Regulierung abzuwenden.

Mittelfristig (5 Jahre):
Etablierung eines europäischen Regulierungsrahmens analog zum Digital Services Act, mit Schweizer Anpassungen. Entstehung einer Generation digital mündiger Jugendlicher, die Plattformen kritischer nutzt.

Langfristig (10-20 Jahre):
Fundamentaler Wandel der Social-Media-Landschaft durch dezentrale Alternativen und Open-Source-Plattformen. Medienkompetenz wird zur vierten Kulturtechnik neben Lesen, Schreiben und Rechnen.


Hauptzusammenfassung

Kernthema & Kontext

Die EKKJ interveniert in der aktuell hitzig geführten Debatte um Social-Media-Verbote für Minderjährige mit einem differenzierten Gegenentwurf. Während international (insbesondere in Australien und Teilen der USA) strikte Altersverbote diskutiert werden, plädiert die Schweizer Kommission für einen Mittelweg zwischen Laissez-faire und Prohibition.

Wichtigste Fakten & Zahlen

Gleichwertigkeit von drei Kinderrechten laut UN-Konvention: Schutz, Befähigung/Teilhabe, Informationszugang
• EKKJ fordert gesetzliche Regulierung der Online-Plattformen
• Betonung auf partizipativ erarbeitete Regeln mit Einbezug der Jugendlichen
Medienkompetenz-Förderung als zentraler Baustein
Kein pauschales Verbot, sondern altersgerechte Zugänge

Stakeholder & Betroffene

Primär: Kinder und Jugendliche in der Schweiz
Sekundär: Eltern, Schulen, Jugendorganisationen
Wirtschaftlich: Tech-Konzerne (Meta, TikTok, Google, etc.)
Politisch: Kantone, Bundesbehörden, Bildungsdirektionen

Chancen & Risiken

Chancen:
• Entwicklung digitaler Souveränität bei Jugendlichen
Innovationsdruck auf Plattformen für sichere, altersgerechte Angebote
• Stärkung der Medienkompetenz als gesellschaftliche Ressource

Risiken:
Umsetzungskomplexität partizipativer Prozesse
• Mögliche Wettbewerbsnachteile für Schweizer Jugendliche bei restriktiverer Regulierung
Enforcement-Problem bei globalen Plattformen

Handlungsrelevanz

Entscheidungsträger sollten jetzt die Weichen für einen ausgewogenen Regulierungsrahmen stellen, der: • Plattform-Verantwortung rechtlich verankert
Bildungsinvestitionen in Medienkompetenz priorisiert
Jugendpartizipation in Regulierungsprozessen institutionalisiert
Internationale Koordination sucht, ohne auf diese zu warten


Qualitätssicherung & Faktenprüfung

UN-Kinderrechtskonvention verankert tatsächlich die genannten drei Rechtsbereiche
EKKJ ist offizielles Beratungsorgan des Bundesrates
⚠️ Konkrete Regulierungsvorschläge nicht im Artikel spezifiziert [Positionspapier nicht verfügbar]
⚠️ Internationale Vergleichsdaten zu Social-Media-Verboten fehlen


Ergänzende Recherche

  1. Digital Services Act der EU – Referenzrahmen für Plattformregulierung
  2. Australiens Social Media Ban für unter 16-Jährige – Kontrastmodell zum Schweizer Ansatz
  3. JAMES-Studie 2024 – Aktuelle Daten zur Mediennutzung Schweizer Jugendlicher

Quellenverzeichnis

Primärquelle:
Social Media: altersgerechter Zugang und Regeln statt Verbote – Medienmitteilung EKKJ

Verifizierungsstatus: ✅ Fakten geprüft am 20.11.2025


Version: 1.0
Analyse: press@clarus.news
Lizenz: CC-BY 4.0